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FAQs zur Bankenabwicklung
<p>Die Abwicklung ist ein besonderes Verfahren für Banken, das von den zuständigen Behörden angewendet werden kann, wenn eine Bank ihre Geschäftstätigkeit ohne behördliche Maßnahmen voraussichtlich nicht mehr fortführen kann. Ziel der Abwicklung ist es, kritische Funktionen wie Zahlungsverkehr, Einlagen- und Kreditgeschäft soweit erforderlich aufrechtzuerhalten, die Finanzstabilität zu schützen und Verluste vorrangig von Eigentümern und bestimmten Gläubigern, statt von Steuerzahlern tragen zu lassen.</p> <p>Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie 2014/59/EU über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) sowie deren Umsetzung in Österreich durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).</p>
Die Abwicklung ist ein besonderes Verfahren für Banken, das von den zuständigen Behörden angewendet werden kann, wenn eine Bank ihre Geschäftstätigkeit ohne behördliche Maßnahmen voraussichtlich nicht mehr fortführen kann. Ziel der Abwicklung ist es, kritische Funktionen wie Zahlungsverkehr, Einlagen- und Kreditgeschäft soweit erforderlich aufrechtzuerhalten, die Finanzstabilität zu schützen und Verluste vorrangig von Eigentümern und bestimmten Gläubigern, statt von Steuerzahlern tragen zu lassen.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie 2014/59/EU über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) sowie deren Umsetzung in Österreich durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).
<p>Nein. Eine Bankenabwicklung ist ein spezielles Verfahren nach dem europäischen und österreichischen Bankenabwicklungsrecht. Sie soll sicherstellen, dass wichtige Bankdienstleistungen aufgrund von öffentlichem Interesse auch in einer Krisensituation weitergeführt werden können.</p>
Nein. Eine Bankenabwicklung ist ein spezielles Verfahren nach dem europäischen und österreichischen Bankenabwicklungsrecht. Sie soll sicherstellen, dass wichtige Bankdienstleistungen aufgrund von öffentlichem Interesse auch in einer Krisensituation weitergeführt werden können.
<p>Nein, im Gegenteil. Der Fokus der Abwicklung liegt im Fortbestand des Geschäftsbetriebs und die Weiterführung der Funktionen der Bank.</p>
Nein, im Gegenteil. Der Fokus der Abwicklung liegt im Fortbestand des Geschäftsbetriebs und die Weiterführung der Funktionen der Bank.
<p>Ein Bail-in ist ein mögliches gesetzlich vorgesehenes Instrument der Bankenabwicklung. Dabei werden Verluste einer notleidenden Bank zunächst von ihren Eigentümern (Aktionären) und bestimmten Gläubigern getragen, bevor öffentliche Mittel eingesetzt werden können. Die Abwicklungsbehörde kann dazu bestimmte Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten ganz oder teilweise abschreiben oder in Eigenkapital umwandeln. Ziel ist es, die Bank zu stabilisieren und wesentliche Bankdienstleistungen weiterzuführen.</p>
Ein Bail-in ist ein mögliches gesetzlich vorgesehenes Instrument der Bankenabwicklung. Dabei werden Verluste einer notleidenden Bank zunächst von ihren Eigentümern (Aktionären) und bestimmten Gläubigern getragen, bevor öffentliche Mittel eingesetzt werden können. Die Abwicklungsbehörde kann dazu bestimmte Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten ganz oder teilweise abschreiben oder in Eigenkapital umwandeln. Ziel ist es, die Bank zu stabilisieren und wesentliche Bankdienstleistungen weiterzuführen.
<p>Eine Transferstrategie ist ein mögliches Instrument der Bankenabwicklung. Dabei werden bestimmte Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und wichtige Geschäftsbereiche einer ausfallgefährdeten Bank ganz oder teilweise auf ein anderes Institut oder eine von den Behörden eingerichtete Brückenbank übertragen. Ziel ist es, wesentliche Bankdienstleistungen, wie etwa den Zahlungsverkehr, die Kontoführung oder andere kritische Funktionen, ohne wesentliche Unterbrechung fortzuführen.</p>
Eine Transferstrategie ist ein mögliches Instrument der Bankenabwicklung. Dabei werden bestimmte Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und wichtige Geschäftsbereiche einer ausfallgefährdeten Bank ganz oder teilweise auf ein anderes Institut oder eine von den Behörden eingerichtete Brückenbank übertragen. Ziel ist es, wesentliche Bankdienstleistungen, wie etwa den Zahlungsverkehr, die Kontoführung oder andere kritische Funktionen, ohne wesentliche Unterbrechung fortzuführen.
<p>Beim Bail-in werden Verluste durch die Abschreibung oder Umwandlung bestimmter Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten innerhalb der betroffenen Bank aufgefangen, um die Bank zu stabilisieren.</p> <p>Bei einer Transferstrategie werden dagegen bestimmte Geschäftsbereiche oder Funktionen auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass Konten, Einlagen oder Vertragsbeziehungen auf ein anderes Institut oder eine Brückenbank übergehen, damit wichtige Bankdienstleistungen weiterhin erbracht werden können. Ziel ist in beiden Fällen die Aufrechterhaltung kritischer Funktionen und der Schutz der Finanzstabilität.</p>
Beim Bail-in werden Verluste durch die Abschreibung oder Umwandlung bestimmter Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten innerhalb der betroffenen Bank aufgefangen, um die Bank zu stabilisieren.
Bei einer Transferstrategie werden dagegen bestimmte Geschäftsbereiche oder Funktionen auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass Konten, Einlagen oder Vertragsbeziehungen auf ein anderes Institut oder eine Brückenbank übergehen, damit wichtige Bankdienstleistungen weiterhin erbracht werden können. Ziel ist in beiden Fällen die Aufrechterhaltung kritischer Funktionen und der Schutz der Finanzstabilität.
<p>Die Entscheidung wird von den zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (<a href="https://www.fma.gv.at/abwicklung-allgemein/">FMA</a>) auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben getroffen.</p> <p>Diese Behörde prüft insbesondere:</p> <ul> <li>die finanzielle Situation der Bank,</li> <li>ob die Bank ausfallgefährdet ist,</li> <li>ob private Lösungen zur Stabilisierung verfügbar sind,</li> <li>ob eine Abwicklung im öffentlichen Interesse erforderlich ist.</li> </ul>
Die Entscheidung wird von den zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (FMA) auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben getroffen.
Diese Behörde prüft insbesondere:
- die finanzielle Situation der Bank,
- ob die Bank ausfallgefährdet ist,
- ob private Lösungen zur Stabilisierung verfügbar sind,
- ob eine Abwicklung im öffentlichen Interesse erforderlich ist.
<p>Eine Abwicklung kann notwendig werden, wenn die Bank ihre Verpflichtungen künftig voraussichtlich nicht mehr erfüllen kann und andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Situation zu stabilisieren.</p>
Eine Abwicklung kann notwendig werden, wenn die Bank ihre Verpflichtungen künftig voraussichtlich nicht mehr erfüllen kann und andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Situation zu stabilisieren.
FAQs für Privatkunden
<p>Einlagen natürlicher Personen und vieler Unternehmen sind grundsätzlich durch die gesetzliche[BR1.1] Einlagensicherung geschützt. (Gedeckt)<br /> Nähere Informationen zur Höhe und den Bedingungen des Schutzes finden Sie auf den Webseiten der zuständigen <a href="https://www.einlagensicherung.at/de/index.php" target="_blank" rel="noopener">Einlagensicherungseinrichtung</a>.<br /> Einlagen, die den gesetzlich geschützten Betrag übersteigen,sind nicht durch die Einlagensicherung gedeckt. (Ungedeckt) Im Fall einer Bankenabwicklung richtet sich die Behandlung solcher Beträge nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Abhängig von den im Einzelfall angeordneten Abwicklungsmaßnahmen können nicht geschützte Einlagen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verlusttragung herangezogen werden.</p> <p> </p>
Einlagen natürlicher Personen und vieler Unternehmen sind grundsätzlich durch die gesetzliche[BR1.1] Einlagensicherung geschützt. (Gedeckt)
Nähere Informationen zur Höhe und den Bedingungen des Schutzes finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Einlagensicherungseinrichtung.
Einlagen, die den gesetzlich geschützten Betrag übersteigen,sind nicht durch die Einlagensicherung gedeckt. (Ungedeckt) Im Fall einer Bankenabwicklung richtet sich die Behandlung solcher Beträge nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Abhängig von den im Einzelfall angeordneten Abwicklungsmaßnahmen können nicht geschützte Einlagen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verlusttragung herangezogen werden.<p>Soweit von den zuständigen Behörden nicht anders angeordnet, soll der Zugang zu Konten und Zahlungsverkehrsdienstleistungen möglichst aufrechterhalten werden.</p>
Soweit von den zuständigen Behörden nicht anders angeordnet, soll der Zugang zu Konten und Zahlungsverkehrsdienstleistungen möglichst aufrechterhalten werden.
<p>Das hängt von den im jeweiligen Fall getroffenen Maßnahmen ab.</p> <p>Ziel einer Abwicklung ist grundsätzlich die Aufrechterhaltung wichtiger Zahlungsverkehrsfunktionen.</p>
Das hängt von den im jeweiligen Fall getroffenen Maßnahmen ab.
Ziel einer Abwicklung ist grundsätzlich die Aufrechterhaltung wichtiger Zahlungsverkehrsfunktionen.
<p>Sparguthaben unterliegen grundsätzlich denselben Regelungen wie andere gedeckte Einlagen.</p>
Sparguthaben unterliegen grundsätzlich denselben Regelungen wie andere gedeckte Einlagen.
<p>Bestehende Kreditverträge bleiben grundsätzlich weiterhin gültig.</p> <p>Kreditnehmer sind verpflichtet, ihre vertraglichen Zahlungen weiterhin gemäß den vereinbarten Bedingungen zu leisten, sofern nichts anderes bekanntgegeben wird.</p>
Bestehende Kreditverträge bleiben grundsätzlich weiterhin gültig.
Kreditnehmer sind verpflichtet, ihre vertraglichen Zahlungen weiterhin gemäß den vereinbarten Bedingungen zu leisten, sofern nichts anderes bekanntgegeben wird.
<p>Wertpapiere, die für Kunden verwahrt werden, gehören grundsätzlich den Kunden und nicht der Bank.</p> <p>Ausnahme: Sofern Sie Wertpapiere der Bank selbst halten, beispielsweise Aktien, AT1-Instrumente, Tier-2-Instrumente oder bestimmte Anleihen der Bank, können diese je nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sein.</p>
Wertpapiere, die für Kunden verwahrt werden, gehören grundsätzlich den Kunden und nicht der Bank.
Ausnahme: Sofern Sie Wertpapiere der Bank selbst halten, beispielsweise Aktien, AT1-Instrumente, Tier-2-Instrumente oder bestimmte Anleihen der Bank, können diese je nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sein.
<p>Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf <a href="http://www.btv.at/kontakte">www.btv.at/kontakte</a>, <a href="https://btv-bank.ch/kontakte/">https://btv-bank.ch/kontakte/</a>, <a href="https://btv-bank.de/kontakte/">https://btv-bank.de/kontakte/</a> oder wenden Sie sich an Ihre*n Betreuer*in.</p>
Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf www.btv.at/kontakte, https://btv-bank.ch/kontakte/, https://btv-bank.de/kontakte/ oder wenden Sie sich an Ihre*n Betreuer*in.
FAQs für Firmenkunden
<p>Die Fortführung wesentlicher Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist ein wichtiges Ziel jeder Bankenabwicklung.</p> <p>Die konkrete Verfügbarkeit einzelner Dienstleistungen hängt von den Maßnahmen der Behörden ab.</p>
Die Fortführung wesentlicher Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist ein wichtiges Ziel jeder Bankenabwicklung.
Die konkrete Verfügbarkeit einzelner Dienstleistungen hängt von den Maßnahmen der Behörden ab.
<p>Bestehende Kreditverträge bleiben grundsätzlich bestehen.</p> <p>Ob neue Auszahlungen oder Änderungen bestehender Linien möglich sind, hängt von den jeweiligen Umständen und den behördlichen Entscheidungen ab.</p>
Bestehende Kreditverträge bleiben grundsätzlich bestehen.
Ob neue Auszahlungen oder Änderungen bestehender Linien möglich sind, hängt von den jeweiligen Umständen und den behördlichen Entscheidungen ab.
<p>Die Behandlung bestehender Garantien richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und den im Abwicklungsfall gesetzten Maßnahmen.</p>
Die Behandlung bestehender Garantien richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und den im Abwicklungsfall gesetzten Maßnahmen.
<p>Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf <a href="http://www.btv.at/kontakte">www.btv.at/kontakte</a>, <a href="https://btv-bank.ch/kontakte/">https://btv-bank.ch/kontakte/</a>, <a href="https://btv-bank.de/kontakte/">https://btv-bank.de/kontakte/</a> oder wenden Sie sich an Ihre*n Betreuer*in.</p>
Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf www.btv.at/kontakte, https://btv-bank.ch/kontakte/, https://btv-bank.de/kontakte/ oder wenden Sie sich an Ihre*n Betreuer*in.
FAQs für Investoren und Kapitalmarktteilnehmer
<p>Die Behandlung von Anleihen der Bank hängt von den im Einzelfall angeordneten Abwicklungsmaßnahmen sowie von den rechtlichen und vertraglichen Eigenschaften des jeweiligen Instruments ab. Im Rahmen einer Bankenabwicklung können bestimmte Verbindlichkeiten der Bank zur Verlusttragung herangezogen werden.</p>
Die Behandlung von Anleihen der Bank hängt von den im Einzelfall angeordneten Abwicklungsmaßnahmen sowie von den rechtlichen und vertraglichen Eigenschaften des jeweiligen Instruments ab. Im Rahmen einer Bankenabwicklung können bestimmte Verbindlichkeiten der Bank zur Verlusttragung herangezogen werden.
<p>Halten Sie Wertpapiere der Bank selbst, beispielsweise Aktien, AT1-Instrumente, Tier-2-Instrumente oder bestimmte Anleihen der Bank, können diese je nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sein.</p>
Halten Sie Wertpapiere der Bank selbst, beispielsweise Aktien, AT1-Instrumente, Tier-2-Instrumente oder bestimmte Anleihen der Bank, können diese je nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sein.
<p>Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls und den Entscheidungen der zuständigen Behörden ab.</p>
Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls und den Entscheidungen der zuständigen Behörden ab.
<p>Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf <a href="http://www.btv.at/kontakte">www.btv.at/kontakte</a>, <a href="https://btv-bank.ch/kontakte/">https://btv-bank.ch/kontakte/</a>, <a href="https://btv-bank.de/kontakte/">https://btv-bank.de/kontakte/</a> oder wenden Sie sich an Ihre*n Betreuer*in.</p>
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FAQs für Lieferanten und Geschäftspartner
<p>Die Behandlung bestehender Verträge richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den getroffenen Abwicklungsmaßnahmen. Finanziellen Verpflichtungen werden in der Regel weiter nachgekommen, um den laufenden Betrieb aufrecht zu halten. Eine einseitige Kündigung eines Vertrages durch Lieferanten oder Geschäftspartner ist in der Regel nicht zulässig und unterliegt den Schutzbestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).</p>
Die Behandlung bestehender Verträge richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den getroffenen Abwicklungsmaßnahmen. Finanziellen Verpflichtungen werden in der Regel weiter nachgekommen, um den laufenden Betrieb aufrecht zu halten. Eine einseitige Kündigung eines Vertrages durch Lieferanten oder Geschäftspartner ist in der Regel nicht zulässig und unterliegt den Schutzbestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG).
<p>Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf <a href="http://www.btv.at/kontakte">www.btv.at/kontakte</a>, <a href="https://btv-bank.ch/kontakte/">https://btv-bank.ch/kontakte/</a>, <a href="https://btv-bank.de/kontakte/">https://btv-bank.de/kontakte/</a> oder wenden Sie sich an Ihre*n Betreuer*in.</p>
Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf www.btv.at/kontakte, https://btv-bank.ch/kontakte/, https://btv-bank.de/kontakte/ oder wenden Sie sich an Ihre*n Betreuer*in.
FAQs für Verbundene Gesellschaften
<p>Die Abwicklung betrifft grundsätzlich die BTV als Kreditinstitut. Die Auswirkungen auf einzelne verbundene Unternehmen hängen von deren rechtlicher und wirtschaftlicher Stellung innerhalb der Gruppe sowie von den von den Behörden angeordneten Maßnahmen ab. Ziel der Abwicklung ist die Aufrechterhaltung kritischer Funktionen und die Begrenzung negativer Auswirkungen auf Kunden, Märkte und verbundene Unternehmen.</p>
Die Abwicklung betrifft grundsätzlich die BTV als Kreditinstitut. Die Auswirkungen auf einzelne verbundene Unternehmen hängen von deren rechtlicher und wirtschaftlicher Stellung innerhalb der Gruppe sowie von den von den Behörden angeordneten Maßnahmen ab. Ziel der Abwicklung ist die Aufrechterhaltung kritischer Funktionen und die Begrenzung negativer Auswirkungen auf Kunden, Märkte und verbundene Unternehmen.
<p>Sofern keine anderslautenden behördlichen Maßnahmen getroffen werden, sollen verbundenen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit grundsätzlich fortführen. Die konkrete Situation hängt von der jeweiligen Gesellschaft, ihrem Geschäftsmodell und ihrer Abhängigkeit von Dienstleistungen der BTV ab.</p>
Sofern keine anderslautenden behördlichen Maßnahmen getroffen werden, sollen verbundenen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit grundsätzlich fortführen. Die konkrete Situation hängt von der jeweiligen Gesellschaft, ihrem Geschäftsmodell und ihrer Abhängigkeit von Dienstleistungen der BTV ab.
FAQs für Medien
Für Presseanfragen wenden Sie sich an presse@btv.at
FAQs für Mitarbeiter
<p>Mitarbeiter werden über alle arbeitsrechtlichen Auswirkungen gesondert informiert.</p> <p>Die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen bleiben grundsätzlich anwendbar.</p>
Mitarbeiter werden über alle arbeitsrechtlichen Auswirkungen gesondert informiert.
Die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen bleiben grundsätzlich anwendbar.
<p>Nehmen Sie Kontakt mit ihrem Vorgesetzten oder der HR-Abteilung auf.</p>
Nehmen Sie Kontakt mit ihrem Vorgesetzten oder der HR-Abteilung auf.
FAQs für Behörden und öffentliche Stellen
<p>Die Kommunikation mit Behörden wird zentral über die hierfür eingerichteten Krisen- und Abwicklungsstrukturen (SPOC-Abwicklung) koordiniert. Anfragen werden an die jeweils zuständigen Fachbereiche weitergeleitet, um eine zeitnahe und konsistente Bearbeitung sicherzustellen.</p>
Die Kommunikation mit Behörden wird zentral über die hierfür eingerichteten Krisen- und Abwicklungsstrukturen (SPOC-Abwicklung) koordiniert. Anfragen werden an die jeweils zuständigen Fachbereiche weitergeleitet, um eine zeitnahe und konsistente Bearbeitung sicherzustellen.
<p>Ja. Gesetzliche Melde-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bleiben grundsätzlich aufrecht. Die Bank wird behördliche Informationsanforderungen im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben erfüllen.</p>
Ja. Gesetzliche Melde-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bleiben grundsätzlich aufrecht. Die Bank wird behördliche Informationsanforderungen im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben erfüllen.