Gewinnfreibetrag nutzen und Steuer sparen. Freie Berufe können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, indem sie in bestimmte Anlagegüter oder in ausgewählte Wertpapiere investieren. Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 % des Gewinns. Besprechen Sie Ihre geplanten Investitionen in Wertpapiere rechtzeitig mit unseren BTV Kundenbetreuer*innen.
Wenn Sie in Wertpiere investieren, dann haben Sie folgende Chancen und gehen folgende Risiken ein.
Chancen
Steuerersparnis
Große Auswahl
Wertsteigerung
Risiken
Keine Kapitalgarantie. Kursverluste und Schwankungen des Vermögenswertes sind möglich.
Möglicher Vermögensverlust. Trotz Diversifikation kann ein Vermögensverlust nicht ausgeschlossen werden.
Unterschiedlich hohe Schwankungen. Anlageklassen weisen eine unterschiedlich hohe Schwankungsintensität auf.
Währungsrisiken. Wechselkursverluste gegenüber der Anlegerwährungen sind möglich.
Abweichung von Erwartungshaltung. Die eingesetzten Anlagevehikel können schwächer als erwartet abschneiden.
Der Ertrag einer Investition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden.
Es ist Zeit, Investor*in zu werden
Unten erfahren Sie mehr über den Gewinnfreibetrag.
Halten Sie Rücksprache mit Ihrer steuerlichen Vertretung bezüglich der Höhe Ihres potenziellen Investitionsvolumens.
Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Ende des Geschäftsjahres von unseren Kundenbetreuer*innen beraten.
Gemeinsam ermitteln wir Ihre persönlichen Anlageziele und Ihre Chancen-Risiko-Neigung.
Sie entscheiden, wie Sie veranlagen wollen.
FAQs
<p>Der Gewinnfreibetrag kann seit 2010 für alle Gewinnermittlungsarten (Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer) in Anspruch genommen werden.</p>
Der Gewinnfreibetrag kann seit 2010 für alle Gewinnermittlungsarten (Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer) in Anspruch genommen werden.
<p><strong>Grundfreibetrag</strong></p>
<ul class="list--with-bullet-points">
<li>Der Grundfreibetrag steht für Gewinne bis 33.000,- Euro jährlich zu und soll einen steuerlichen Ausgleich zur begünstigten Besteuerung von sonstigen Bezügen (13./14. Monatsbezug) von Nichtselbstständigen darstellen.</li>
<li>Es werden 15 % von bis zu 33.000,- Euro der Steuerbemessungsgrundlage automatisch pro Steuerpflichtigen im Kalenderjahr abgezogen. Dadurch ergibt sich ein Grundfreibetrag von bis zu 4.950,- Euro.</li>
</ul>
<p><strong>Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag</strong></p>
<ul class="list--with-bullet-points">
<li>Über den Grundfreibetrag hinaus ist die Begünstigung des investitionsbedingten Freibetrages wie folgt eingeschränkt:</li>
</ul>
<div class="wrapper-table"><table style="border-collapse: collapse; width: 65%; height: 120px;" border="1">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 59.6563%;"><strong>Gewinne</strong></td>
<td style="width: 5.3437%;"><strong>Prozentsatz Gewinnfreibetrag</strong></td>
</tr>
<tr style="height: 24px;">
<td style="width: 59.6563%; height: 24px;">Gewinne bis 175.000,- Euro</td>
<td style="width: 5.3437%; height: 24px;">13 %</td>
</tr>
<tr style="height: 24px;">
<td style="width: 59.6563%; height: 24px;">Gewinne zwischen 175.000,- Euro und 350.000,- Euro</td>
<td style="width: 5.3437%; height: 24px;">7 %</td>
</tr>
<tr style="height: 24px;">
<td style="width: 59.6563%; height: 24px;">Gewinne zwischen 350.000,- Euro und 580.000,- Euro</td>
<td style="width: 5.3437%; height: 24px;">4,5 %</td>
</tr>
<tr style="height: 48px;">
<td style="width: 59.6563%; height: 48px;">Für Gewinne über 580.000,- Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.</td>
<td style="width: 5.3437%; height: 48px;"></td>
</tr>
</tbody>
</table></div>
<ul class="list--with-bullet-points">
<li>Hierfür muss eine Investition in neue körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren getätigt werden. Ausgenommen sind Investitionen in Grund und Boden, Luftfahrzeuge, PKWs, sofort abgesetzte GWGs, Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie geltend gemacht wurde und gebrauchte Wirtschaftsgüter.</li>
<li>Als begünstigte Investition gilt auch die Anschaffung von Wertpapieren, welche vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden müssen. Es eignen sich dabei grundsätzlich Staatsanleihen, Bankanleihen und Fonds.</li>
</ul>
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steht für Gewinne bis 33.000,- Euro jährlich zu und soll einen steuerlichen Ausgleich zur begünstigten Besteuerung von sonstigen Bezügen (13./14. Monatsbezug) von Nichtselbstständigen darstellen.
Es werden 15 % von bis zu 33.000,- Euro der Steuerbemessungsgrundlage automatisch pro Steuerpflichtigen im Kalenderjahr abgezogen. Dadurch ergibt sich ein Grundfreibetrag von bis zu 4.950,- Euro.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Über den Grundfreibetrag hinaus ist die Begünstigung des investitionsbedingten Freibetrages wie folgt eingeschränkt:
Gewinne
Prozentsatz Gewinnfreibetrag
Gewinne bis 175.000,- Euro
13 %
Gewinne zwischen 175.000,- Euro und 350.000,- Euro
7 %
Gewinne zwischen 350.000,- Euro und 580.000,- Euro
4,5 %
Für Gewinne über 580.000,- Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Hierfür muss eine Investition in neue körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren getätigt werden. Ausgenommen sind Investitionen in Grund und Boden, Luftfahrzeuge, PKWs, sofort abgesetzte GWGs, Wirtschaftsgüter, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie geltend gemacht wurde und gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Als begünstigte Investition gilt auch die Anschaffung von Wertpapieren, welche vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden müssen. Es eignen sich dabei grundsätzlich Staatsanleihen, Bankanleihen und Fonds.
<p>Ein <strong>Unternehmer</strong> erzielt einen <strong>steuerpflichtigen Gewinn von 100.000,- Euro</strong>. Davon kann der Unternehmer den <strong>Gewinnfreibetrag von 13.660,- Euro</strong> in Anspruch nehmen. Die 13.660,- Euro Gewinnfreibetrag werden vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. Somit <strong>reduziert</strong> sich der zu<strong> versteuernde Gewinn auf 86.340,- Euro</strong>. Der in Anspruch genommene Gewinnfreibetrag ist in den Grundfreibetrag (in diesem Beispiel 4.950,- Euro) sowie in den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (in diesem Beispiel 8.710,- Euro) zu splitten. Der <strong>Grundfreibetrag</strong> wird vom<strong> Finanzamt</strong> ohne entsprechende Investition <strong>berücksichtigt</strong>. Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Höhe von 8.710,- Euro können auch entsprechende Wertpapiere angeschafft werden.</p>
<p><strong>Der Unternehmer spart sich in diesem Beispiel Einkommensteuer in der Höhe von 6.830,- Euro und kann die Wertpapiere nach vier Jahren verkaufen, ohne die ursprüngliche Steuerersparnis nachversteuern zu müssen!</strong></p>
<p>Beispiel</p>
<div class="wrapper-table"><table style="border-collapse: collapse; width: 100%;" border="1">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 10.6383%;">Gewinn</td>
<td style="width: 29.3617%;">Prozentsatz Gewinnfreibetrag</td>
<td style="width: 20%;">Grundfreibetrag</td>
<td style="width: 20%;">Investitionsbedingter<br />
Freibetrag</td>
<td style="width: 20%;">Gewinnfreibetrag<br />
gesamt</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 10.6383%;">33.000,-</td>
<td style="width: 29.3617%;">15 %</td>
<td style="width: 20%;">4.950,-</td>
<td style="width: 20%;">–</td>
<td style="width: 20%;">4.950,-</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 10.6383%;">178.000,-</td>
<td style="width: 29.3617%;">für 33.000,- 15 %<br />
für 145.000,- 13 %</td>
<td style="width: 20%;">4.950,-</td>
<td style="width: 20%;">18.850,-</td>
<td style="width: 20%;">23.800,-</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 10.6383%;">353.000,-</td>
<td style="width: 29.3617%;">für 33.000,- 15 %<br />
für 145.000,- 13 %<br />
für restliche 175.000,- 7 %</td>
<td style="width: 20%;">4.950,-</td>
<td style="width: 20%;">18.850,-<br />
12.250,-</td>
<td style="width: 20%;">36.050,-</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 10.6383%;">583.000,-</td>
<td style="width: 29.3617%;">für 33.000,- 15 %<br />
für 145.000,- 13 %<br />
für 175.000,- 7 %<br />
für restliche 230.000,- 4,5 %</td>
<td style="width: 20%;">4.950,-</td>
<td style="width: 20%;">18.850,-<br />
12.250,-<br />
10.350,-</td>
<td style="width: 20%;">46.400,-</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 10.6383%;">900.000,-</td>
<td style="width: 29.3617%;">für 33.000,- 15 %<br />
für 175.000,- 13 %<br />
für 175.000,- 7 %<br />
für 230.000,- 4,5 %<br />
für restliche 317.000,- nichts</td>
<td style="width: 20%;">4.950,-</td>
<td style="width: 20%;">18.850,-<br />
12.250,-<br />
10.350,-</td>
<td style="width: 20%;">46.400,-</td>
</tr>
</tbody>
</table></div>
<p>Bei Fragen ist Ihr BTV Betreuer gerne für Sie da.</p>
Ein Unternehmer erzielt einen steuerpflichtigen Gewinn von 100.000,- Euro. Davon kann der Unternehmer den Gewinnfreibetrag von 13.660,- Euro in Anspruch nehmen. Die 13.660,- Euro Gewinnfreibetrag werden vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. Somit reduziert sich der zu versteuernde Gewinn auf 86.340,- Euro. Der in Anspruch genommene Gewinnfreibetrag ist in den Grundfreibetrag (in diesem Beispiel 4.950,- Euro) sowie in den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (in diesem Beispiel 8.710,- Euro) zu splitten. Der Grundfreibetrag wird vom Finanzamt ohne entsprechende Investition berücksichtigt. Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Höhe von 8.710,- Euro können auch entsprechende Wertpapiere angeschafft werden.
Der Unternehmer spart sich in diesem Beispiel Einkommensteuer in der Höhe von 6.830,- Euro und kann die Wertpapiere nach vier Jahren verkaufen, ohne die ursprüngliche Steuerersparnis nachversteuern zu müssen!
Beispiel
Gewinn
Prozentsatz Gewinnfreibetrag
Grundfreibetrag
Investitionsbedingter Freibetrag
Gewinnfreibetrag gesamt
33.000,-
15 %
4.950,-
–
4.950,-
178.000,-
für 33.000,- 15 % für 145.000,- 13 %
4.950,-
18.850,-
23.800,-
353.000,-
für 33.000,- 15 % für 145.000,- 13 % für restliche 175.000,- 7 %
4.950,-
18.850,- 12.250,-
36.050,-
583.000,-
für 33.000,- 15 % für 145.000,- 13 % für 175.000,- 7 % für restliche 230.000,- 4,5 %
4.950,-
18.850,- 12.250,- 10.350,-
46.400,-
900.000,-
für 33.000,- 15 % für 175.000,- 13 % für 175.000,- 7 % für 230.000,- 4,5 % für restliche 317.000,- nichts
4.950,-
18.850,- 12.250,- 10.350,-
46.400,-
Bei Fragen ist Ihr BTV Betreuer gerne für Sie da.
Wichtige rechtliche Hinweise Die beschriebene steuerliche Behandlung ist sehr allgemein und vereinfacht dargestellt. Um Ihre persönliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags und die Auswirkungen auf Ihre persönliche Einkommensteuersituation zu klären, ist ein Gespräch mit Ihrem persönlichen Steuerberater unabdingbar. Wir bitten um Verständnis, dass diese Informationen ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zur Verfügung gestellt werden.
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