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Förderungen für Unternehmen

Unsere BTV Förderexpert*innen begleiten Sie von der Erstberatung bis zur Verwirklichung Ihres Investitionsvorhabens. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Projekt verwirklichen.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und sehen in ein Prospekt.

Das richtige Förderprogramm für Ihr Projekt

Die BTV Förderexpert*innen wählen aus einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten das passende Förderprogramm für Ihr Projekt und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Realisierung Ihres Investitionsvorhabens bzw. auch bei allen fördertechnisch nachgelagerten Arbeiten.

  • Fördercheck

    Wir finden die optimalen Fördermöglichkeiten für Ihre Investitionsvorhaben.

  • Förderantragsstellung

    Wir helfen Ihnen bei den unterschiedlichen Antragsverfahren der Förderstellen.

  • Projektbegleitung

    Wir sind bis zum Ende der Förderlaufzeit an Ihrer Seite.

  • Optimale Finanzierungsstruktur

    Förderungen stellen attraktive Ergänzungen Ihrer Finanzierungsvorhaben dar.

  • BTV Netzwerk

    Nutzen Sie unser österreichweites Netzwerk zu Bundes- und Landesförderstellen.

Förderstellen für Unternehmen in Österreich

Als Unternehmer steht Ihnen eine Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Verfügung. Diese können Zuschüsse, günstige Kredite oder Haftungen beinhalten und Ihnen helfen, Ihre Vorhaben erfolgreich zu realisieren. Zur ersten Orientierung stellen wir Ihnen im Folgenden einen Überblick der wichtigsten Förderstellen und ihrer Schwerpunkte zur Verfügung.

Produktionshalle mit Maschinen

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws)

Als Förderbank der Republik Österreich unterstützt die aws Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) bei innovativen Projekten. Dazu werden zinsgünstige Kredite, Garantien und Zuschüsse zur Verfügung gestellt sowie Eigenkapital vermittelt.

 

Um Unternehmen bestmöglich zu begleiten, bietet die aws verschiedene Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen an – angefangen bei der Planung eines Gründungsvorhabens bis hin zu strategischem Wachstum. Insgesamt hilft die aws somit dabei, innovative Unternehmensideen umzusetzen und deren potenziellen Markterfolg nachhaltig zu sichern.

 

  • Breit gefächertes Förderspektrum (Haftungen, Zuschüsse und treuhändische Kredite)
  • Zusätzliche Beratungsleistungen in allen Unternehmensphasen
Rezeptionsklingel in Hotel

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m. b. H. (ÖHT)

Die ÖHT ist eine wichtige Institution für Tourismusförderungen in Österreich und gehört zur Oesterreichischen Kontrollbank Gruppe. Mit Fokus auf die Bedürfnisse der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft bietet sie ein umfangreiches Leistungsspektrum an. Die ÖHT unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer der Tourismusbranche durch verschiedene Förderungsinstrumente, darunter Direktkredite, Haftungen, Zinszuschüsse sowie Nachhaltigkeitsboni.

  • Haftungen, Zuschüsse und Direktkredite
  • Breit gefächertes Förderspektrum (Haftungen, Zuschüsse und Direktkredite)
Ein Techniker überprüft Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Gewächshaus am Tablet

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

Die KPC ist eine österreichische Förderinstitut für Umweltförderungen. Zum Förderspektrum zählen Klima- und Umweltschutzprojekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Mobilitätsmanagement, Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserwirtschaft und Altlastensanierung.

 

Die KPC stellt Umweltförderungen in Form von Zuschüssen, aber auch Beratungsleistungen zur Realisierung von nationalen und internationalen Klimaschutzprojekten zur Verfügung.

  • Förderstelle für Umweltförderungen
  • Breit gefächerte Förderprogramme (Zuschüsse)
Ein Tablet liegt auf einem Tisch inklusiv Finanzdokumente

Oesterreichische Energieeffizienz-Monitoring-Agentur GmbH (OeMAG)

Der Förderschwerpunkt der OeMAG liegt auf Projekten in den Sektoren erneuerbare Energien und effiziente Energietechnologie, wie beispielsweise in den Bereichen Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft sowie Biogas bzw. Biomasse. Als Organisation des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unterstützt die OeMAG Unternehmen mittels Zuschüssen oder Einspeisevergütungen.

  • Förderstelle für erneuerbare Energien und effiziente Energietechnologien
  • Zuschüsse oder laufende Einspeisevergütung
Eine Person verwendet ein Mikroskop und betrachtet einen Gegenstand

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)

Die FFG widmet sich der Förderung von anwendungs- und industrienahen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Innovationsprojekten. Die Gesellschaft steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich und bietet neben Zuschüssen, Haftungen und Krediten auch umfangreiche Beratungsleistungen an.

  • Förderstelle des Bundes für unternehmensnahe Forschung & Entwicklung
  • Breit gefächertes Förderspektrum (Haftungen und Zuschüsse)
Ein Geschäftsmann sitzt am Schreibtisch mit Tablet, Taschenrechner und diversen Unterlagen

Landesförderstellen

Die BTV steht grundsätzlich mit sämtlichen Landesförderstellen in Österreich in Verbindung. Unserem Marktgebiet entsprechend bestehen die engsten Kontakte zu den Förderstellen der Tiroler und der Vorarlberger Landesregierung sowie zur Wirtschaftsagentur Wien.

 

Die Wirtschaftsförderprogramme der Länder können eigenständige oder Bundesförderungen ergänzende Förderungen darstellen. Vielfach unterstützen Landesförderstellen die heimische Wirtschaft über (Zins-)Zuschüsse.

  • Zins- und Investitionszuschüsse
  • Ergänzung zu Bundesförderungen mit regionalem Schwerpunkt

Fragen zu Unternehmensförderungen

Fragen und Antworten rund um die Förderungen in Österreich

  • Wann muss ich den Förderantrag stellen?

    Der Zeitpunkt der Einreichung wird besonders streng behandelt. Daher ist es wichtig, uns frühzeitig in Ihr Finanzierungsvorhaben einzubinden. Der Antrag muss grundsätzlich vor Projektbeginn gestellt werden. Mit der Durchführung des Projektes darf (in der Regel) nicht vor dem Anerkennungsstichtag begonnen werden.

  • Wann muss ein Förderantrag spätestens eingebracht werden?

    Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag in der Regel vor Beginn des Vorhabens bei der Förderstelle eingebracht werden muss. Als Projektbeginn gilt das Datum der ersten Bestellung, Beauftragung, Lieferung, Leistung, (Teil-)Rechnung, (An-)Zahlung, des Baubeginns.

  • Viele Förderprogramme stehen ausschließlich KMU zur Verfügung. Welche Kriterien entscheiden über den Status?

    Die Europäische Union gibt einheitliche und eindeutige Schwellenwerte vor. Diese sind: Anzahl der Beschäftigten < 250 und Umsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro.

     

    Die Anzahl der Beschäftigten wird nicht nach Köpfen, sondern nach Vollzeitäquivalenten erhoben. Ist das antragstellende Unternehmen Teil einer größeren Unternehmensgruppe, so müssen die angeführten Schwellenwerte als Unternehmensgruppe eingehalten werden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung.

  • Sind Großbetriebe von Förderungen ausgeschlossen?

    Nein. Insbesondere im Bereich von Forschung und Entwicklung sowie bei Umweltförderungen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Großbetriebe.

  • Lassen sich Bundes- und Landesförderungen miteinander kombinieren?

    Österreichweit gibt es keine einheitlichen Regeln. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel in Tirol lassen sich Förderprogramme der Bundesförderstellen mit Unterstützungen des Landes kombinieren, was zu attraktiven Gesamtförderungen für Ihr Projekt führt.

    Wir evaluieren für Sie gerne, ob es diese Möglichkeiten im jeweiligen Bundesland, in dem sich Ihr Firmensitz befindet, gibt.

  • Was passiert mit einer Förderung, wenn sich während der Projektumsetzung Änderungen ergeben?

    Unsere erfahrenen Förderexpert*innen stehen Ihnen jederzeit zur Seite und nehmen im Fall von Änderungen bezüglich Inhalt, Kosten oder Dauer des Projekts direkt Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle auf. Setzen Sie sich daher unbedingt frühzeitig mit uns in Verbindung, damit keine Fehler entstehen und das Vorhaben reibungslos fortgesetzt werden kann.

  • Wie sind die Projektkosten der Förderstelle nachzuweisen?

    Die Kosten sind in der Regel anhand einer Rechnungszusammenstellung mit dazugehörigen Belegen (Originalrechnungen, Zahlungsbelege usw.) nachzuweisen.

  • Was ist im Förderantrag unter dem Durchführungszeitraum zu verstehen?

    Die Dauer des Durchführungszeitraums für Förderungen kann je nach Förderprogramm unterschiedlich sein (in der Regel max. zwei Jahre). Die geförderten Projekte müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umgesetzt werden, der in der jeweiligen Förderzusage festgelegt wird. Es ist wichtig, die Bedingungen und Fristen im Zusammenhang mit jeder Förderaktion zu berücksichtigen, daher informieren Sie unsere Förderexpert*innen in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne darüber.

In zwei Schritten zur persönlichen Beratung

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Weitere Leistungen für Ihr Unternehmen

Wir bieten maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, klare Empfehlungen, kurze Entscheidungswege und eine professionelle Begleitung Ihres Vorhabens. Unser Leistungsspektrum bildet hierfür die Basis.

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