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ISO-20022-Migration

Der internationale Zahlungsverkehr (SWIFT) sowie der SEPA-Zahlungsverkehr werden derzeit – bis spätestens November 2026 – auf die ISO‑20022-Version 2019 umgestellt. Ältere Standards wie die ISO‑20022-Version 2009 sowie MT- und EDIFACT-Formate werden schrittweise von Banken eingestellt.

Umstellung der ISO-20022-Kundenformate auf Version 2019

Mit der Umstellung der ISO-20022-Kundenformate von Version 2009 auf Version 2019 ergeben sich wesentliche Änderungen im Zahlungsverkehr. Eine zentrale Neuerung besteht in der verpflichtenden Nutzung strukturierter Adressdaten.

Ziel der neuen Version ist es, die Effizienz zu steigern, Fehlerquoten zu reduzieren und die Sanktionsprüfung bei der Verarbeitung von Finanzdaten zu vereinfachen – insbesondere im internationalen Zahlungsverkehr.

Ab November 2026 sind daher ausschließlich strukturierte Adressdaten zulässig.

Von dieser Umstellung sind alle Beteiligten im Zahlungsverkehr betroffen – sowohl Banken als auch Kund*innen. Für Unternehmen bedeutet es, dass bestehende Adressdaten in den Stammdatensystemen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Bereinigung und Strukturierung Ihrer Daten zu beginnen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Übersicht der Datenformate für Zahlungsaufträge, Kontoauszüge und Umsatzinformationen

Zahlungsaufträge:

AuftragsartISO-20022-Format Version 2019
SEPA-Überweisungpain.001.001.09
SEPA-Echtzeitüberweisungpain.001.001.09
non-SEPA-Überweisungpain.001.001.09
Eilüberweisungpain.001.001.09
SEPA-Lastschriftpain.008.001.08

Kontoauszugs- und Umsatzinformationen:

Art des Kontoauszugs/der UmsatzinformationISO-20022-Format Version 2019
Vorläufiger, nicht abgeschlossener Kontoauszugcamt.052.001.08
Abgeschlossener Kontoauszugcamt.053.001.08
Detailinformationen zu Sammelgutschriften und/oder Sammellastschriftencamt.054.001.08

Die österreichspezifischen Schemadefinitionen finden Sie auf der Homepage der PSA:

Mehr Informationen

Strukturierte Empfängeradressen

Im Zuge der Einführung der neuen ISO‑20022-Kundenformate (Version 2019) wird im internationalen Zahlungsverkehr die Verwendung strukturierter Adressdaten verpflichtend. Das bedeutet, dass einzelne Adressbestandteile künftig in jeweils dafür vorgesehene, klar definierte Felder eingetragen werden müssen. Unstrukturierte Adressangaben werden ab November 2026 nicht mehr akzeptiert.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, Kunden- und Lieferantenstammdaten frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann eine korrekte und fehlerfreie Übermittlung der Adressinformationen sichergestellt werden. Wenn Sie für die Erstellung von Zahlungsaufträgen ein ERP-System nutzen, stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Softwareanbieter ab, damit alle notwendigen Anpassungen umgesetzt werden können.

ISOVersionAdressdatenAb November 2026 bei BTV Vier Länder Bank
2009strukturiertNicht möglich, in der ISOVersion 2009 gibt es keine strukturierten Adressdaten
2009hybridNicht möglich, in der ISOVersion 2009 gibt es keine hybriden Adressdaten
2009unstrukturiertWird abgelehnt
2009nicht vorhandenWird durchgeführt, solange es sich um eine SEPAZahlung handelt*
2019strukturiertWird durchgeführt
2019hybridWird abgelehnt
2019unstrukturiertWird abgelehnt
2019nicht vorhandenWird durchgeführt, solange es sich um eine SEPAZahlung handelt* 

*Für SEPA-Zahlungen ist die Verwendung der Adresseingabe optional. SEPA-Zahlungen ohne Adressangabe können daher auch nach November 2026 via ISO-20022 Version 2009 durchgeführt werden. Beachten Sie, dass Nicht-SEPA-Zahlungen mit dieser Version nicht mehr möglich sein werden.

Weitere Informationen zu den Adressangaben