BTV Aktie
Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft („BTV“) notiert seit 1986 an der Wiener Börse. Im Juni 2009 führte die BTV einen Aktiensplit im Verhältnis 1:5 durch.
BTV Stammaktie
- ISIN: AT0000625504
- Wertpapier-Kürzel: BTS
- Markt: Amtlicher Handel
- Marktsegment: Standard Market Auction
- Anzahl Stamm-Stückaktien: 37.125.000
- Erstnotiz: 01.07.1986
Aktionärsstruktur
Welche Eigentümerstruktur passt zu einer Bank, die sich durch Unabhängigkeit, Offenheit und Nähe zu ihren Kund*innen auszeichnet?
1986 entschied sich die BTV, ihre Eigentümerstruktur zu öffnen und den Weg an die Börse zu gehen. Damit entschied sie sich bewusst auch für Transparenz und laufende umfassende Rechtfertigung ihrer Tätigkeit. Nicht zuletzt die sehr ernst genommene Verantwortung gegenüber unseren Aktionär*innen hat die BTV zu einem höchst gewinnbringenden Unternehmen gemacht.
Aktienrückkaufprogramm 2025
<p>Der Vorstand der BTV hat am 30.05.2025 beschlossen, von den im Zuge der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024 sowie 2025 erworbenen eigenen 12.801 Stück Stammaktien, 2.662 Stück Stammaktien an den Vorstand sowie leitende Angestellte im Wege der Vergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020, 25.03.2021, 30.03.2022, 30.03.2023, 27.03.2024 sowie 27.03.2025 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:</p> <ol> <li>Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15.05.2024.</li> <li>Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15.05.2024 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at.</li> <li>Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 05.06.2025 veräußert bzw. übertragen werden.</li> <li>Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV.</li> <li>Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 2.662 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,007 %.</li> <li>Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt hinsichtlich der <ul> <li>unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zu übertragenden 581 Stück Stammaktien EUR 32,80</li> <li>unter dem Aktienrückkaufprogramm 2023 zu übertragenden 142 Stück Stammaktien EUR 42,00</li> <li>unter dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zu übertragenden 206 Stück Stammaktien EUR 55,50</li> <li>unter dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zu übertragenden 1.733 Stück Stammaktien EUR 61,50</li> </ul> <ul>(jeweils gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024 sowie 2025 rückgekaufter BTV-Stammaktien).</ul> </li> <li>Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.<br /> Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine</li> <li>Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.</li> </ol> <p>Innsbruck, am 30.05.2025</p> <p>Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft</p>
Der Vorstand der BTV hat am 30.05.2025 beschlossen, von den im Zuge der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024 sowie 2025 erworbenen eigenen 12.801 Stück Stammaktien, 2.662 Stück Stammaktien an den Vorstand sowie leitende Angestellte im Wege der Vergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020, 25.03.2021, 30.03.2022, 30.03.2023, 27.03.2024 sowie 27.03.2025 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15.05.2024.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15.05.2024 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at.
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 05.06.2025 veräußert bzw. übertragen werden.
- Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV.
- Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 2.662 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,007 %.
- Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt hinsichtlich der
- unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zu übertragenden 581 Stück Stammaktien EUR 32,80
- unter dem Aktienrückkaufprogramm 2023 zu übertragenden 142 Stück Stammaktien EUR 42,00
- unter dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zu übertragenden 206 Stück Stammaktien EUR 55,50
- unter dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zu übertragenden 1.733 Stück Stammaktien EUR 61,50
- (jeweils gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024 sowie 2025 rückgekaufter BTV-Stammaktien).
- Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine - Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.
Innsbruck, am 30.05.2025
Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
<p>Das Aktienrückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 23.05.2025 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 12.05.2025 und dem 23.05.2025 gesamt 2.857 Stück Stammaktien, die 0,008 % des Grundkapitals entsprechen, außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 61,50; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 61,50; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 61,50. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 175.705,50.</p> <p><a href="/app/uploads/2025/05/5_Meldung-gem.-§-7-2-u.-4-VeroeffentlichungsVO-2018-zweite-Woche.pdf" target="_blank" rel="noopener">Details Aktienrückkäufe Stammaktien</a></p>
Das Aktienrückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 23.05.2025 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 12.05.2025 und dem 23.05.2025 gesamt 2.857 Stück Stammaktien, die 0,008 % des Grundkapitals entsprechen, außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 61,50; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 61,50; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 61,50. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 175.705,50.
<p><a href="https://btv.at/app/uploads/2025/05/3_Meldung-gem.-%C2%A7-7-2-VeroeffentlichungsVO-2018-erste-Woche.pdf" target="_blank" rel="noopener">Details Aktienrückkäufe Stammaktien</a></p>
<p>Der Vorstand der BTV hat am 29.04.2025 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 15.05.2024 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter in Aktien gemäß § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:</p> <ol> <li>Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15.05.2024.</li> <li>Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15.05.2024 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.</li> <li>Beginn des Rückkaufprogrammes: am 12.05.2025; voraussichtliche Dauer bis 23.05.2025.</li> <li>Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN: AT0000625504).</li> <li>Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 3.500 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,009 %.</li> <li>Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigen.</li> <li>Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gemäß § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter gemäß § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.</li> <li>Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine</li> <li>Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at, zu erfüllen.</li> </ol> <p>Innsbruck, am 29.04.2025<br /> Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft</p>
Der Vorstand der BTV hat am 29.04.2025 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 15.05.2024 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter in Aktien gemäß § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15.05.2024.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15.05.2024 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.
- Beginn des Rückkaufprogrammes: am 12.05.2025; voraussichtliche Dauer bis 23.05.2025.
- Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN: AT0000625504).
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 3.500 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,009 %.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigen.
- Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gemäß § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter gemäß § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
- Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at, zu erfüllen.
Innsbruck, am 29.04.2025
Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Abgeschlossene Aktienrückkaufprogramme
Hier finden sie alle Informationen zu den abgeschlossenen Aktienrückkaufprogrammen.
Ansprechpartner Investor Relations
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Bereichsleiter Recht und Beteiligungen
T +43 505 333 – 1500
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