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Eine Frau in einem orangen Pulli arbeitet an einem Laptop

Steuerreports für KESt-pflichtige Kund*innen

Veröffentlicht am 24.03.26
Für den Steuerreport für das Jahr 2025 gelten folgende Neuerungen:
Mag. Sandra Gruber
Mag. Sandra GruberSteuerberaterin
  • Alle KESt-pflichtigen Kund*innen (egal ob privat oder betrieblich, ob Einzel- oder Gemeinschaftsdepot), können
  • auf Anfrage
  • einen Report für alle ihre Geschäfte (Konten, Sparbücher und Depots) bekommen.

Zu beachten: Betriebliche Geschäfte werden auf dem Steuerreport wie private Geschäfte dargestellt. Etwaige Unterschiede in der steuerlichen Behandlung müssen im Rahmen der Steuererklärung vorgenommen werden.

Bei privaten Einzeldepots findet unterjährig nach wie vor ein automatischer Verlustausgleich durch die Bank statt. Dies geschieht nicht bei Gemeinschaftsdepots oder betrieblichen Depots. Hier muss ein Verlustausgleich im Wege der Veranlagung vorgenommen werden. Zu den Neuerungen des Verlustausgleichs.

Haben Sie Einzeldepots oder Gemeinschaftsdepots bei anderen Banken und möchten einen Verlustausgleich im Rahmen der Veranlagung machen? Haben Sie ein Gemeinschaftsdepot bei der BTV und wollen einen Verlustausgleich im Rahmen der Veranlagung vornehmen? Dann fordern Sie gerne einen Steuerreport bei ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer an.