BTV Ausschlussliste
Die BTV ist ein Unternehmen mit Geist & Haltung. Geist bedeutet dabei, das Richtige zu erkennen, Haltung bedeutet, das Richtige zu tun. Wir sind verantwortlich für soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange. Durch unser langfristiges, vorausschauendes und zuverlässiges Handeln leisten wir unseren Beitrag zum Umweltschutz, zum Wohl von Mensch und Tier sowie zukünftiger Generationen. Die BTV Ausschlussliste beinhaltet Produkte, Technologien und Geschäftstätigkeiten, die mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit nicht vereinbar sind. Diese Ausschlusskriterien gelten für das gesamte Bankgeschäft und in allen vier Ländern.
Grundsätze
Die BTV Ausschlussliste kann als Basis für jede Art von Geschäften verstanden werden, das bedeutet, diese findet Anwendung
- im eigenen WP-Nostro,
- auf der Aktivseite,
- auf der Passivseite sowie im Veranlagungsgeschäft und
- im Zahlungsverkehr.
Konkret bedeutet dies:
- Mit Privaten und Unternehmen und Staaten, deren Aktivitäten mit unseren Prinzipien der Nachhaltigkeit nicht vereinbar sind, distanziert sich die BTV von einer Geschäftsbeziehung.
- Auch im WP-Nostro und auf der Veranlagungsseite werden Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der Produkte für die Empfehlungsliste und im BTV Asset Management berücksichtigt.
Geltungsbereich BTV Ausschlussliste:
- Auf Kundenebene und nicht auf Ebene der wirtschaftlichen Einheit.
- Bei Geschäften mit Holdinggesellschaften bzw. Unternehmensbeteiligungen wird geprüft, welchen Umsatzanteil der Holding bzw. der Töchter aus welchen Geschäftsfeldern stammen.
Ausschlusskriterien: Energie
Ausschlusskriterien: Rüstung und Waffen
Ausschlusskriterien: Umwelt und Medizin & Pharmazie
Ausschlusskriterien: Gesundheit und Menschenrechte
Keine Geschäftsverbindung/keine Investition
Keine Geschäftsverbindung und keine Investition wird eingegangen mit Unternehmen (inkl. Banken) und deren Gesellschafter*innen (mit wesentlichem Einfluss), Geschäftsführer*innen, Privatpersonen, Körperschaften und Staaten, die aufgrund folgender Vergehen verurteilt und nicht rehabilitiert wurden:
- Menschenrechtsverletzung gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Arbeitsrechtsverletzung gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen (u. a. Versammlungs-/Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung)
- Korruption
- Bilanzfälschung
- Geldwäsche
- Unlautere Steuerpraktiken
- Schwerwiegende und langanhaltende Kontroversen rund um die Geschäftspraktiken
Zusätzlich dazu gilt für Staaten:
- Exzessive Anwendung der Todesstrafe (Staaten, die lt. Amnesty International im Schnitt der letzten drei Jahre mehr als eine Todesstrafe pro Million Einwohner exekutiert haben)
- Kriegsführende Staaten
- Staaten mit massiv überhöhten Rüstungsausgaben
- Keine Ratifizierung der Konventionen zu biologischen und chemischen Waffen
- Autoritäre Regimes
- Verstoß gegen Presse- und Meinungsfreiheit
- Verstoß gegen Vereinigungsfreiheit und gewerkschaftliche Organisation
- Fehlende Religionsfreiheit (Unterbindung freier Religionsausübung)
Zusätzlich gilt für nachhaltige Kredite lt. Sustainable Finance Framework:
Energie
- Exploration, Förderung, Verarbeitung und Distribution fossiler Brennstoffe Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen Produktion von Kernkomponenten zur Förderung fossiler Brennstoffe
- Umsätze Produktion von Kernkomponenten >30 %
• Ausschlüsse nur auf Projektebene
- Neu- und Ausbau fossiler Infrastruktur oder in Verbindung mit dem Betrieb fossilenergiebetriebener Technologien.
- Effizienzsteigerungen im Bereich fossiler Energie.
- Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS)
- Nicht nachhaltiger Holzeinschlag
- Großstaudämme
Rüstung und Waffen
- Geächtete Waffen: Umsätze ab 0%
- Konventionelle militärische Waffen: Umsätze ab 5%
Gesundheit und Menschenrechte
- Produktion oder Handel von und mit Tabak oder Tabakprodukten.
- Umsätze ab 5% (Gastronomiebetriebe und Einzelhandel mit Zigarettenverkauf werden aus diesem Ausschlusskriterium ausgenommen)