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Versichern von Immobilien und Projektfinanzierungen

Bereits während der Bauphase können äußere Einflüsse die geplante Projektabwicklung beeinträchtigen. Wir bieten Lösungen zur Abdeckung von möglichen Risiken, die bereits während der Bauphase auftreten können.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen die Folgen der gesetzlichen Haftung als Besitzer des Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudes sowie gegen Folgen aus der Durchführung des Bauvorhabens.

Unerwartete Haftpflichtforderungen können sehr leicht ein wirtschaftlich existenzgefährdendes Ausmaß erreichen, das jedoch durch eine Versicherung abgedeckt werden kann.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung im Detail

Bei einem Bauvorhaben sind Sie als Bauherr verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht, die Überwachungs- und Auswahlpflicht der von Ihnen beauftragten Unternehmer, sowie entstandene Schäden an Nachbargebäuden (z. B. Hebungen, Senkungen, Risse und Sprünge).

Wogegen schützt die Bauherrenhaftpflicht?

  • Gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Besitzer des Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudes aus der Durchführung des Bauvorhabens.

Was leistet die Bauherrenhaftpflicht?

  • Prüfung wer für den Schaden ersatzpflichtig ist
  • Entschädigung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter

Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung schützt vor Kosten, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen entstehen. Die Bauwesenversicherung entspricht einer Art Kaskodeckung für Schäden an einem Bauvorhaben.

Versicherbar sind Gebäude, Brücken, Tunnel, Kanäle und Straßen.

Die Bauwesenversicherung im Detail

Trotz sorgfältiger Planung ereignen sich beim Bau immer wieder unvorhergesehene Ereignisse. Durch die Versicherung werden für den einzelnen unüberschaubare, im Extremfall existenzbedrohende Kosten relativ niedrigen, kalkulierbaren Prämien gegenübergestellt. Dies gilt sowohl für Schäden, die zu Ihren Lasten als Bauherrn gehen, als auch für solche Schäden, die externe Bauunternehmer oder Handwerker verursacht haben.

Was ist der Vorteil für den Bauherrn?

  • Im Schadenfall wird die Suche nach dem Verantwortlichen vermieden.
  • Gedeckte Kosten, die während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Bauleistung entstehen.
  • Die Schadenbeseitigung und die Fortführung der Arbeiten werden nicht verzögert. Auch wenn ein Unternehmer oder Handwerker in Konkurs geht, nachdem er einen Schaden verursacht hat, wird die bedingungsgemäß ermittelte Ersatzleistung ausbezahlt.

In zwei Schritten zur persönlichen Beratung

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