Steuerersparnis
Sie bezahlen keine Einkommensteuer auf den investierten Gewinnfreibetrag.
Freie Berufe können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, indem sie in bestimmte Anlagegüter oder in ausgewählte Wertpapiere investieren. Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 % des Gewinns. Besprechen Sie Ihre geplanten Investitionen in Wertpapiere rechtzeitig mit unseren BTV Kundenbetreuer*innen.
Chancen
Risiken
Sie bezahlen keine Einkommensteuer auf den investierten Gewinnfreibetrag.
Sie wählen aus einem vielfältigen Angebot an Wertpapieren.
Sie haben die Chance auf die Wertsteigerung Ihrer Wertpapiere.
Sie bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, über die Sie nach 4 Jahren frei verfügen können.
Erfahen Sie hier mehr über den Gewinnfreibetrag: