Whistleblowing

Die BTV fördert eine Kultur der Offenheit, des Vertrauens und der Transparenz und misst der Unterstützung durch die Mitarbeiter*innen bei der Aufdeckung von etwaigen Missständen oder Rechtsverstößen hohe Bedeutung bei.

Whistleblowing leistet einen wichtigen Beitrag zur Compliance-Kultur und dient der frühzeitigen Identifikation von Fehlverhalten und der Schadensminimierung. Daher ermutigen wir unsere Mitarbeiter*innen, bei Rechtsverstößen eine vertrauliche und – falls gewünscht – auch anonyme Meldung zu erstatten.
Die BTV hat zu diesem Zweck ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das es den Mitarbeiter*innen und anderen mit der BTV beruflich in Verbindung stehenden Personen ermöglicht, Verstöße gegen Vorschriften aus bestimmten Rechtsbereichen vertraulich, auf Wunsch auch anonym, zu melden.

 

Whistleblowing: Wer kann melden?

Das BTV Hinweisgebersystem steht allen Personen, die mit der BTV AG oder der BTV Leasing GmbH beruflich in Verbindung stehen und in diesem Zusammenhang Informationen über relevante Verstöße erlangt haben, zur Verfügung. Das Hinweisgeberschutzverfahren bezieht sich somit auf Meldungen von aktiven und ehemaligen Mitarbeiter*innen, Bewerber*innen und Praktikant*innen, Mitgliedern des Aufsichtsrats, selbständig erwerbstätigen Personen, Anteilseigner*innen sowie von Mitarbeiter*innen von Auftragnehmern und Lieferanten.

 

Kund*innen ersuchen wir, etwaige Anregungen und Beschwerden weiterhin an die BTV Ombudsstelle zu richten.

 

Was kann gemeldet werden?

Das Hinweisgeberschutzverfahren umfasst Verstöße gegen Bestimmungen aus den in § 3 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) genannten Bereichen, wobei für Kredit- und Finanzinstitute insbesondere folgende Rechtsbereiche von Relevanz sind:

  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Umweltschutz
  • Amtsmissbrauch und Bestechung gemäß §§ 302 bis 309 StGB
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Betrügereien und sonstige rechtswidrige Handlungen gegen die finanziellen Interessen der Union
  • Unionsrechtliche Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen
  • Binnenmarktbestimmungen in Zusammenhang mit der Verletzung von Körperschaftssteuerbestimmungen

Wie kann gemeldet werden?

Über BTV Integrity Line können Sie zu jeder Zeit unter Wahrung Ihrer Identität Verstöße melden. Sofern Sie dies wünschen, stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter*innen der Internen Revision der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (interne Meldestelle) auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.