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Eine Frau mit einer Brille hält ein Dokument in der Hand

Die österreichische Altersvorsorge im Wandel

Veröffentlicht am 11.06.25
Die Altersvorsorge in Österreich stützt sich auf ein Drei-Säulen-Modell. Die erste und immer noch wichtigste Säule ist die gesetzliche Pensionsvorsorge, die über ein Umlageverfahren finanziert wird – die erwerbstätige Bevölkerung finanziert über die gesetzlich verpflichtend abzuführenden Pensionsbeiträge die Pensionszahlungen des aktuell in Pension befindlichen Bevölkerungsanteils. Die zweite Säule stellt die in Österreich immer noch nur rudimentär etablierte betriebliche Altersvorsorge dar, private Vorsorge des/der Einzelnen ist die dritte Säule. Idealerweise bilden diese drei Säulen ein tragfähiges Fundament für ein gesichertes Auskommen im Alter.

In der Praxis haben sich jedoch deutliche Schwachstellen gezeigt, die auch die zahlreichen und nun schon Jahrzehnte dauernden Bemühungen, das österreichische Pensionssystem zu reformieren und auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen, erklären.
Dr. Michael Bodner
Dr. Michael BodnerVorsorge & Versicherungen

Herausforderungen

Die wesentlichsten Herausforderungen, vor die sich das österreichische Pensionssystem gestellt sieht, betreffen vor allem die folgenden Aspekte:

  • Mangelnde Etablierung bzw. Akzeptanz der zweiten und dritten Pensionssäule
  • Tiefgreifende und nachhaltige demografische Verwerfungen bzw. eine immer höher werdende Lebenserwartung der Bevölkerung stellen die bisherigen fundamentalen Parameter des Pensionssystems infrage
  • Weitere Faktoren für die zunehmend schwieriger werdende Finanzierbarkeit der weiterhin und aller Voraussicht nach auch noch lange Zeit wichtigsten Form der Altersvorsorge, der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Neue Formen der Lebens- und Arbeitsgestaltung, die keine durchgängigen Erwerbsbiografien mehr darstellen, mit allen Folgen für den Erwerb von Versicherungszeiten, die Möglichkeit, für die Pension anzusparen, und letzten Endes die Höhe der zu erwartenden Pension

Mangelnde Etablierung bzw. Akzeptanz der zweiten und dritten Pensionssäule

Obwohl die betriebliche Altersvorsorge langsam an Bedeutung gewinnt, ist diese in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch deutlich unterrepräsentiert. Zwar ist die von den Arbeitgeber*innen zu finanzierende „Abfertigung Neu“ seit 2003 eine für alle Arbeitnehmer*innen feststehende Konstante in der österreichischen Vorsorgelandschaft, doch werden Betriebspensionen bis dato nur unzureichend angeboten.

Dies liegt sicher auch daran, dass kein/e Arbeitgeber*in, im Gegensatz zur Abfertigung Neu, verpflichtet ist, solche Zusatzleistungen für seine/ihre Mitarbeiter*innen zu finanzieren. Trotz steuerlicher Begünstigungen für die Arbeitgeber*innen, die ihren Mitarbeiter*innen eine betriebliche Altersvorsorge offerieren, verhalten sich viele Arbeitgeber*innen – zumal in wirtschaftlich unsicheren Zeiten – zurückhaltend.

Auch die dritte Säule, die private Vorsorge, hat nicht die Durchdringung erreicht, die sozialpolitisch im Sinne einer ausreichenden finanziellen Versorgung der Bevölkerung im Ruhestand, und damit der Verhinderung von Altersarmut, wünschenswert wäre.

Obwohl der Staat, insbesondere mit der Zukunftsvorsorge, versucht hat, durch staatliche Förderungen Anreize zu schaffen, für die Pension auch privat anzusparen, wurden diese Bemühungen nur bedingt von Erfolg gekrönt. Ein Grund dafür, wie für die private Vorsorge generell, mag wohl auch die Tatsache sein, dass Geringverdiener*innen sich – trotz Förderungen – einen privaten, noch dazu lebenslangen, Ansparplan oft schlicht nicht leisten können und daher staatliche Förderungen und Steuererleichterungen bei diesen Bevölkerungsschichten ins Leere gehen.

Durch staatliche Förderungen hat der Staat Anreize geschaffen, damit die Bevölkerung auch privat vorsorgt.

Tiefgreifende und nachhaltige demografische Verwerfungen stellen die Grundlage unseres staatlichen Pensionssystems infrage

Die Grundlage unseres staatlichen Pensionssystems, nämlich die Finanzierung über ein Umlageverfahren, gerät ins Wanken, weil sich das Verhältnis von arbeitender zu nicht mehr arbeitender bzw. im Ruhestand befindlicher Bevölkerung zunehmend zugunsten der nicht mehr in die gesetzliche Pensionsversicherung einzahlenden Bevölkerung verschiebt. Während in den Nachkriegsjahren ca. drei Erwerbstätige für einen Pensionisten bzw. eine Pensionistin aufkamen, sind es heute bereits weniger als zwei und in wenigen Jahrzehnten wird das Verhältnis 1:1 erreicht sein.

Spätestens dann wird das staatliche Pensionssystem in der heutigen Form und mit dem derzeitigen Leistungsumfang über das Umlageverfahren nicht mehr zu finanzieren sein.
Der Hauptgrund für diese – aus heutiger Sicht nicht umkehrbaren – demografischen Entwicklungen ist wohl, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung stetig ansteigt, während die Geburtenrate kontinuierlich sinkt. An Letzterem hat auch die in den letzten Jahren massiv forcierte Zuwanderung nichts ändern können.

Eine sinkende Geburtenrate bedeutet eben auch weniger „Einzahler*innen“ in das System und eine längere Pensionszahlungsdauer für die immer länger lebenden Pensionist*innen weitere Belastungen für die Finanzierbarkeit des Systems. Schon heute gehen die zusätzlich zu den gesetzlichen Pensionsbeiträgen erforderlichen staatlichen Zuschüsse in die Milliarden. Die ebenfalls zunehmende Staatsverschuldung Österreichs wird den budgetären Handlungsspielraum für die weitere Finanzierung der aus heutiger Sicht immer weiter anwachsenden erforderlichen Zuschüsse weiter einengen.

Die sinkende Geburtenrate belastet die Finanzierbarkeit des Systems.

Weitere Faktoren für die zunehmend schwieriger werdende Finanzierbarkeit des gesetzlichen Pensionssystems

Die Finanzierbarkeit staatlicher Zuwendungen ist natürlich auch eng mit der konjunkturellen Situation verbunden. Die Zeiten kontinuierlichen und stabilen Wirtschaftswachstums scheinen vorbei zu sein oder dürfen zumindest nicht mehr einem zukünftigen Pensionssystem als gegebene Parameter zugrunde gelegt werden.

Eine realistische Betrachtung der letzten Jahre mit weltweiten geopolitischen und wirtschaftlichen Krisen sowie unvermutet aufgetauchten „schwarzen Schwänen“, also für die Gesellschaft und Wirtschaft disruptiven Ereignissen, die niemand kommen sah, wie insbesondere die Covid-19-Pandemie mit ihren verheerenden und bis heute andauernden Nachwirkungen, aber auch der derzeit weltweit stattfindenden grundlegenden Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gibt nicht zu der Hoffnung Anlass, dass die nächsten Jahre eine Zeit des kontinuierlichen, überproportionalen Wirtschaftswachstums und Aufschwungs sein werden. Und ein geringes Wirtschaftswachstum oder gar eine Rezession verschärfen natürlich die Finanzierungsproblematik weiter.

Nicht zuletzt bedürften die dringenden Reformen des staatlichen Pensionssystems langfristiger, sich über Jahrzehnte erstreckender Maßnahmen, die politisch nur schwer umsetzbar sind bzw. von den jeweils handelnden Regierungen nur sehr zurückhaltend in Angriff genommen werden. Eine Verminderung der Leistungen der gesetzlichen Pension, gar eine Verlängerung des Arbeitslebens bzw. ein späterer regulärer Pensionsantritt sind Ansatzpunkte, die derzeit in der Bevölkerung und somit auch politisch keinen Konsens finden.

Zumal Pensionist*innen eine immer wichtiger werdende Wählergruppe darstellen und es sich keine politische Partei leisten kann oder will, diese Wählerschaft nachhaltig gegen sich aufzubringen, ist, zumindest aktuell, kein „großer Wurf“ zu erwarten, mit allen sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen für die zukünftige Finanzierbarkeit des staatlichen Pensionssystems.

 

Neue Formen der Lebens- und Arbeitsgestaltung

Die „klassische“ Erwerbskarriere der Nachkriegsjahre, nämlich im Teenager-Alter in einem Unternehmen zu arbeiten beginnen und in diesem Unternehmen auch in Pension zu gehen, gehört der Vergangenheit an. Für das Umlageverfahren hatte diese Ausgestaltung des Berufslebens jedoch zwei unschätzbare Vorteile:

  1. Lange und dazu oft Vollzeit-Erwerbskarrieren mit 40 und mehr Beitragsjahren
  2. (Mehr oder weniger) durchgehende Erwerbskarrieren, die kontinuierliche Beiträge in die Pensionsversicherung sicherstellten

Mit den grundlegenden Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich auch neue Formen der Lebens- und Arbeitsgestaltung entwickelt, die das Umlageverfahren vor neue Herausforderungen stellten. Zunächst hat sich das durchschnittliche Eintrittsalter in das Erwerbsleben aufgrund der zunehmenden „Akademisierung“ der (jungen) Bevölkerung drastisch nach hinten verschoben. Akademiker*innen beginnen ihr Arbeitsleben erst in deren frühen oder späten Zwanzigern, nicht selten, vor allem bei besonders aufwendigen Studien (etwa medizinischen Fachausbildungen), auch erst Anfang dreißig.

Damit fehlen im Ergebnis dann dem staatlichen Pensionssystem Beitrags- und dem/der spät in das Arbeitsleben Eintretenden Versicherungsjahre. Ebenso vermindern Teilzeitbeschäftigung sowie Lücken im Erwerbsleben die Beitragsleistung in das Pensionssystem und haben dann natürlich auch geringere Pensionsleistungen zur Folge. Zudem wird es gerade Teilzeitbeschäftigten schwererfallen, mit einer privaten Zusatzversicherung vorzusorgen, was wiederum das Risiko von Altersarmut in der Gesellschaft erhöht.

Gerade Teilzeitbeschäftigten wird es schwererfallen, mit einer privaten Zusatzversicherung vorzusorgen.

Perspektiven für ein nachhaltigeres Pensionssystem

Die Diskussionen über eine nachhaltige Reform des Pensionssystems halten unvermindert an. Einigkeit besteht vorerst nur in der Notwendigkeit, das Pensionssystem reformieren zu müssen, soll es weiterhin finanzierbar bleiben. Die wichtigsten Ansätze in dieser Diskussion sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.

 

Längere Lebensarbeitszeit bzw. Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters

Die Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von derzeit 65 auf 67 Jahre wird seit einigen Jahren in Österreich diskutiert. Obwohl diese relativ moderate Anpassung hierzulande bereits auf großen Widerstand stößt, setzt man in Skandinavien noch viel weitergehende Schritte, indem man etwa das Pensionsantrittsalter automatisch an die Lebenserwartung bindet, sodass das reguläre Pensionsantrittsalter in diesen Ländern in den nächsten Jahrzehnten auf über 70 Jahre ansteigen wird.

Finanziell positive Konsequenzen einer Erhöhung des Pensionsantrittsalters für das Pensionssystem sind sicher nicht von der Hand zu weisen, doch stößt diese Maßnahme auch auf Kritik. So könne man nicht das Antrittsalter für alle Arbeitnehmer*innen pauschal erhöhen. Menschen, die schwerer körperlicher und/oder psychischer Belastung während ihres Arbeitslebens ausgesetzt waren, sind oft physisch und/oder psychisch nicht mehr in der Lage, noch länger einer Arbeit nachzugehen. Zudem fehle es an der Bereitschaft vieler Arbeitgeber*innen, ältere Arbeitnehmer*innen einzustellen. Heute sei es bereits für über 60-Jährige äußerst schwierig, eine Stelle zu finden, wie sollte da eine Beschäftigung für über 65-Jährige (oder noch ältere) in der Praxis funktionieren?

Hier wäre sicher noch viel an Bewusstseinsarbeit sowohl auf Arbeitnehmer- als auch – und vor allem – auf Arbeitgeberseite zu leisten, um eine eingeforderte längere Lebensarbeitszeit auch praktisch umsetzbar zu machen. Die Bereitschaft, neue Zugänge für das Entdecken und Erkennen des Wertes von erfahrenen älteren Mitarbeiter*innen sowie von Synergien einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Alt und Jung zuzulassen und diese Erkenntnisse dann auch entsprechend nachhaltig zu konzeptionieren, wäre ein wichtiger Punkt einer solchen Diskussion.

 

Förderung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen

Eine Förderung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen könnte durch flexiblere Pensionsmodelle erfolgen. So wären Modelle „fließender“ Übergänge vom Arbeitsleben in die Pension, insbesondere durch einen weiteren Ausbau der Teilpension, eine mögliche Option. Durch entsprechende Unterstützung der Unternehmen, etwa durch eine ausgeweitete Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice, könnten hier Synergien geschaffen werden, von denen sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen profitieren können.

Zudem müssten natürlich auch weitere Maßnahmen und vor allem auch das Schaffen echter Anreize erfolgen, auch nach dem regulären Pensionsalter bzw. neben dem Bezug einer regulären Alterspension noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die derzeitigen Anreize, über das reguläre Rentenalter hinaus zu arbeiten, sind überschaubar und derzeit mit dem 68. Lebensjahr begrenzt, und eine Erwerbstätigkeit während des Bezuges einer regulären Alterspension kann zu steuerlichen Nachteilen führen. Hier könnte eine gezielte Förderung der freiwilligen Erwerbstätigkeit nach dem Regelpensionsalter ohne grundsätzliche Begrenzung der Anzahl der geförderten Jahre echte Anreize bieten.

Zudem könnte eine Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen für freiwillige Mehrarbeit von Pensionist*innen zu einem echten Umdenken führen. Gerade die politisch schwer umzusetzende verpflichtende Erhöhung des Pensionsantrittsalters könnte durch eine „Umgehung“ mit attraktiven Anreizmodellen, die zu einem freiwilligen späteren Pensionsantritt führen, durch die „Hintertür“ doch noch Akzeptanz finden.

Die Erhöhung des Pensionsantrittsalters könnte aufgrund von attraktiven Anreizmodellen Akzeptanz finden.

Etablierung von Nachhaltigkeitsmechanismen

Die Einführung von Automatismen, die dann greifen, wenn bestimmte Kennzahlen nicht erreicht oder überschritten werden, kann helfen, die Finanzierbarkeit des Pensionssystems durch die Implementierung bestimmter korrektiver Maßnahmen zu sichern. Ein derzeit bereits in manchen skandinavischen Ländern umgesetzter Nachhaltigkeitsmechanismus ist die automatische Anpassung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung der Bevölkerung. Steigt die Lebenserwartung, steigt auch das Pensionsantrittsalter in einem bestimmten Ausmaß.

Ein weiterer denkbarer Trigger für bestimmte Adaptierungen wäre etwa der Anteil der staatlichen Pensionsausgaben am Budget. Werden die Ausgaben in einem bestimmten Ausmaß überschritten, könnten automatisch Beiträge oder erforderliche Versicherungszeiten, insbesondere für irreguläre Pensionsarten, erhöht werden. Auch die jährlichen Pensionsanpassungen könnten an bestimmte Kennzahlen gebunden bzw. automatischen Adaptierungen unterworfen werden. Die aktuelle politische Diskussion in Österreich lässt es realistisch erscheinen, dass solche Nachhaltigkeitsmechanismen zukünftig vermehrt Berücksichtigung finden könnten.

 

Stärkung der zweiten Säule

Die betriebliche Altersvorsorge ist derzeit für keine/n Arbeitgeber*in verpflichtend. Es obliegt zur Gänze dem Goodwill des jeweiligen Arbeitgebers bzw. der jeweiligen Arbeitgeberin, ob er/sie seinen/ihren Arbeitnehmer*innen eine betriebliche Pensionsvorsorge zukommen lassen will oder nicht.

Hier könnten größere steuerliche Anreize und Förderungen die Bereitschaft der Arbeitgeber*innen erhöhen, für ihre Mitarbeiter*innen vorzusorgen. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten erachten viele Arbeitgeber*innen eine zusätzliche Belastung, nämlich zur Pensionsvorsorge der Arbeitnehmer*innen beizutragen, jedoch als nicht tragbar und auch der Anreiz „Mitarbeiterbindung“ ist hier nicht Grund genug, eine solche Verpflichtung auf sich zu nehmen.

Ein Weg wäre natürlich auch, alle Arbeitgeber*innen gesetzlich zu verpflichten, betriebliche Altersvorsorge in ihren Betrieben anzubieten, analog etwa dem Modell „Abfertigung Neu“. Damit würde die zweite Säule der Altersvorsorge jedenfalls massiv gestärkt werden. Eine solche Lösung müsste aber natürlich einhergehen mit einer entsprechenden Förderung und Unterstützung vor allem kleinerer Unternehmen in steuerlicher und bürokratischer Hinsicht, um die für viele Unternehmen ohnehin schon angespannte Situation nicht weiter zu verschärfen.

Allgemein wäre für eine umfassende Reform bzw. Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge ein Schulterschluss und eine ernsthafte Diskussion von Politik, Sozialpartnern und Wirtschaft unabdingbar. Derzeit scheint aber kein parteiübergreifender Konsens zu bestehen, die betriebliche Altersvorsorge massiv auszubauen. Ein solcher wäre aber notwendig, um die zweite Säule der Altersvorsorge für die gesamte Bevölkerung nachhaltig etablieren zu können.

 

Stärkung der dritten Säule

Die Stärkung der privaten Altersvorsorge wird ein wichtiger Punkt zur Konsolidierung und Etablierung eines nachhaltigen Pensionssystems sein. Die Notwendigkeit einer stabilen dritten Säule zur Stabilisierung des Pensionssystems wird von weiten Teilen der Bevölkerung aber noch nicht ausreichend wahrgenommen. Expert*innen raten daher, Möglichkeiten der öffentlichen Bewusstseinsbildung auszuloten, etwa Aufklärungskampagnen sowohl im gesellschaftlichen Bereich als auch in Schulen zu starten. Letzteres ist seit einiger Zeit unter dem Stichwort „Finanzbildung“ ein geflügeltes Wort der Diskussion.

Neben bewusstseinsbildenden Maßnahmen werden aber natürlich auch konkrete Verbesserungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sein. So werden etwa substanzielle – und nicht bloß marginale – steuerliche Begünstigungen, etwa die erneute bzw. ausgeweitete steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien, die in eine Altersvorsorge investiert werden, sowie signifikante staatliche Förderungen, die einen echten Anreiz bieten, wichtige Punkte solcher Überlegungen sein.

Ebenfalls wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, der Bevölkerung glaubhaft Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer einmal gewählten Vorsorgelösungen zu vermitteln. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für einmal abgeschlossene Vorsorgeprodukte müssen stabil bleiben. Ein klares politische Commitment der Politik hierzu würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Sinnhaftigkeit und Planbarkeit langfristiger Vorsorgelösungen erhöhen.

Nicht zuletzt gilt es natürlich auch, die von der Versicherungsbranche selbst angebotenen Vorsorgelösungen zu verbessern und attraktiver zu machen. Ein weiterer Ausbau an individuell gestaltbaren, insbesondere modularen Vorsorgeprodukten sowie eine noch größere Flexibilität der Produkte hinsichtlich sich ständig verändernder Lebensbedingungen könnten die Bedürfnisse breiterer Bevölkerungsschichten noch besser abbilden. Diese Weiterentwicklung bestehender sowie die Entwicklung neuer, besserer Vorsorgeprodukte wird denn auch eine fortlaufende Aufgabe der Versicherungsbranche bleiben.

Zusammenfassung

Die veränderten Lebensumstände, wie insbesondere der nachhaltige demografische Wandel durch ständig steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten, und nicht zuletzt auch ein volatiles wirtschaftliches Umfeld stellen die Finanzierbarkeit und damit die Stabilität des Pensionssystems in Österreich vor immer größere Herausforderungen. Eine tiefgreifende und nachhaltige Reform des Pensionssystems wird notwendig werden, um dessen Finanzierbarkeit nachhaltig zu sichern. Mögliche Maßnahmen hierzu werden in der Fachwelt schon seit Jahren diskutiert. Die politischen Weichenstellungen, die notwendig wären, um zumindest einige dieser Maßnahmen in ausreichendem Maß umzusetzen, werden aktuell jedoch nur sehr verhalten vorgenommen.

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