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Empfängerüberprüfung

Auf Basis einer neuen EU-Regelung, die mit 9. Oktober 2025 in Kraft tritt, werden Überweisungen noch sicherer. Vor jeder SEPA-Standardüberweisung und jedem SEPA Instant Payment (Echtzeitüberweisung) in Euro wird künftig kostenfrei geprüft, ob IBAN und Name der Empfängerin bzw. des Empfängers (Kontoinhaber*in) übereinstimmen. Diese Prüfung nennt man Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“). Sie hilft, falsche Überweisungen zu erkennen und Betrug zu reduzieren.

Was muss ich ab 9. Oktober 2025 bei der Überweisung beachten?

  1. Schritt: Geben Sie wie gewohnt den Namen und die IBAN der Empfängerin/des Empfängers im Internetbanking meineBTV oder am SB-Gerät ein. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Überweisungen mittels Zahlschein tätigen.
  2. Schritt: Die Empfängerbank prüft umgehend, ob Name und IBAN zusammenpassen.
  3. Schritt: Die Empfängerüberprüfung zeigt Ihnen, ob die Daten übereinstimmen oder ob es einen Unterschied gibt. Je nach Ergebnis erhalten Sie unterschiedliche Hinweise.

 

Welche Hinweise gibt es bei der Empfängerüberprüfung?

Aus welchen Gründen konnte die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden?

In diesem Fall war die Überprüfung des Namens der Empfängerin/des Empfängers der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe:

  • Das Konto der Empfängerin/des Empfängers ist kein Zahlungskonto, sondern zum Beispiel ein Sparkonto.
  • Das Konto der Empfängerin/des Empfängers ist geschlossen.
  • Der Service für die Überprüfung der Empfängerin/des Empfängers funktioniert aus technischen Gründen nicht.
  • Die Bank der Empfängerin/des Empfängers unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.

Funktioniert die Empfängerprüfung derzeit nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber den/die Empfänger*in, um die Daten abzugleichen. Versuchen Sie, die Empfängerüberprüfung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

Achtung: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, bei der Ihre Angabe von Empfängername und IBAN nicht vollständig übereinstimmt, ohne den Namen zu prüfen, wird das Geld womöglich an den/die falsche Empfänger*in geschickt.

Die Bank haftet nicht, wenn die Überprüfung der Empfängerin/des Empfängers ordnungsgemäß durchgeführt wurde, Sie die Überweisung allerdings trotzdem autorisiert haben. In diesem Fall können Sie bei einer Falschüberweisung das Geld nicht von der Bank zurückfordern.

FAQs

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zur Empfängerüberprüfung, zu SEPA-Standardüberweisungen sowie zu SEPA Instant Payment.