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Werte weitergeben

„Werte weitergeben“ thematisiert die Weitergabe des „Lebenswerkes“ an Dritte. Wie gestaltet man die materielle Übergabe optimal? Wie kann sichergestellt werden, dass das persönliche Vermächtnis fortbesteht?

Was passiert mit dem Vermögen?

Welche Möglichkeiten bestehen, Werte an Dritte weiterzugeben?

  • Werte zu Lebzeiten übergeben

    Werte können bereits zu Lebzeiten an die Lieben übergeben werden. Sie geben mit „warmer Hand“. Bei Immobilien kann sich die/der Übergeber*in z. B. ein Wohnrecht zurückbehalten. Grunderwerbsteuer und Schenkungsmeldung sind zu beachten.

     

    Werte zu Lebzeiten übergeben

  • Richtig vererben

    Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament lässt sich das Ergebnis (abgesehen von eventuellen Pflichtteilen) deutlich beeinflussen.

     

    Gesetzliche Erbfolge

  • Lebensgefährten

    Zu beachten ist, dass ein Lebensgefährte – gegenüber Verwandten – eine schwache erbrechtliche Position hat. Dies lässt sich durch ein Testament abändern.

     

    Erbrecht Lebensgefährte

  • Für Kinder und Enkel ansparen

    Für Kinder und/oder Enkel laufend etwas auf die Seite zu legen, stärkt die Familienbande.

     

    BTV Fondsplan oder BTV Fondsplan Plus

    BTV Veranlagungskonto

Der BTV Wertezyklus

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