Einlagensicherung in Österreich
Einlagensicherungssysteme dienen dem Schutz von Sparer*innen, die ihre Spareinlagen in sicheren Händen wissen wollen – auch wenn eine Bank in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird.
Bislang erfolgte der Verlustausgleich auf Ebene der Steuerbeträge. Das bedeutete:
Zwei Auslandsdividenden wurden mit 10 % bzw. 15 % Quellensteuer belastet. Daraus ergaben sich KESt-Sätze von 17,5 % und 12,5 %. Ein späterer Verlust wurde mit 27,5 % gegengerechnet – auf Ebene der Steuerbeträge ergab sich ein Nullsaldo.
Erfahren Sie alle Details zur neuen Steuerreportingverordnung in diesem Erklärvideo.
Künftig erfolgt die Verlustverrechnung nicht mehr auf Ebene der Steuerbeträge, sondern auf Basis der Bruttoeinkünfte. Dabei gilt:
03.01.2025: Dividende mit 12,5 % KESt → 12,50 Euro Steuer
23.05.2025: Verlust von 100 Euro → 27,50 Euro Gutschrift
30.09.2025: Dividende mit 17,5 % KESt → 35,00 Euro Steuer
Da der spätere Ertrag höher belastet ist, wird der Verlust neu gegen diesen verrechnet. Nur 17,50 Euro der KESt können angerechnet werden – 5,00 Euro werden zusätzlich gutgeschrieben.
Mit der neuen Steuerreportingverordnung ab 2025 wird der Verlustausgleich auf eine neue Grundlage gestellt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Berechnungslogik und die Darstellung im Verlustausgleichsbeleg.
03.01.2025: Dividende 100 Euro mit 12,5 % KESt → 12,50 Euro
23.05.2025: Verlust 100 Euro → Gutschrift 27,50 Euro
30.09.2025: Dividende 200 Euro mit 17,5 % KESt → 35,00 Euro
Nach Neuberechnung: Verlust wird gegen spätere Dividende verrechnet → Gutschrift 17,50 Euro, Differenz 10,00 Euro wird angepasst.
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