Risikovorsorge
An die Zukunft zu denken, heißt auch gleichzeitig Risiken abzusichern. Jedes Vorsorgemotiv kann mit der entsprechenden Risikoversicherung kombiniert werden. Ihrer persönlichen Zukunft zuliebe. Und auch der Ihrer Familie.
Grob einteilen kann man Versicherungen, die dem/der einzelnen Versicherungsnehmer*in zur Verfügung stehen, in:
Alle diese Versicherungen decken Schäden ab, die Personen, die am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen, jederzeit treffen können – mit teils fatalen und existenzbedrohenden Folgen.
Erleidet eine Person beispielsweise einen schweren Unfall, der eine Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, könnte dies zudem existenzbedrohende Auswirkungen nach sich ziehen. Die oft sehr hohen finanziellen Aufwendungen, die notwendig sein können, um Gesundheits- oder Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, kann eine gute Versicherung abdecken.
Auch Schäden an Eigentum und Vermögen können existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Sachversicherungen decken hier Schäden an Sachen ab, die im Eigentum der versicherten Person stehen.
Nicht zuletzt können Versicherungen Schadenersatzansprüche Dritter abfangen, da rechtswidrig und schuldhaft verursachte Schäden an Dritten den/die Schädiger*in zum – nach oben hin nicht gedeckelten – Ersatz des verursachten Schadens verpflichten.
Vermögensversicherungen schützen vor Schadenersatzforderungen Dritter
Wie eigentlich immer im Versicherungsbereich, kann auch diese Frage nicht pauschal, sondern nur individuell beantwortet werden. Die Absicherung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit etwa erfordert eine andere Versicherungslösung als die Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Ablebensfall.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Personenversicherungen vor und erläutern, welche Bedeutung diese für eine adäquate Absicherung haben können:
Hier wird das Ableben der versicherten Person versichert. Im Ablebensfall wird eine von dem/der Versicherungsnehmer*in (also der Person, die den Vertrag mit der Versicherung abschließt) innerhalb bestimmter Grenzen in der Höhe frei wählbare Summe (die sogenannte Versicherungssumme) an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Der/Die Versicherungsnehmer*in kann diesen Betrag einer oder mehreren Personen, die er/sie frei wählen kann, zuwenden.
Es muss sich dabei nicht um die gesetzlichen Erb*innen handeln, es kann auch eine völlig außerhalb der gesetzlichen Erbfolge stehende Person gewählt werden. Ein weiterer großer Vorteil einer Ablebensversicherung besteht darin, dass bei namentlich genannten Bezugsberechtigten dieses Vermögen im Ablebensfall des/der Versicherten rasch und außerhalb des regulären Verlassenschaftsverfahrens diesem/dieser Bezugsberechtigten von der Versicherung zugewendet werden kann.
Mit einer Ablebensversicherung kann man aber nicht nur Hinterbliebenen und Partner*innen eine bestimmte Geldsumme im Falle des eigenen Ablebens zukommen lassen, sondern auch Kredite einer Bank besichern. Damit sichert sich nicht nur die Bank ab, sondern Versicherungsnehmer*innen können so auch verhindern, dass Hinterbliebene bzw. Erb*innen für die hinterlassenen Schulden einzustehen haben.
Eine Unfallversicherung sichert Versicherungsnehmer*innen primär gegen die Folgen dauernder Invalidität ab. Wohl ist jede/r Arbeitnehmer*in bei Arbeitsunfällen und bestimmten Berufskrankheiten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, doch gilt dieser Schutz nur für Arbeitsunfälle und Unfälle, die sich auf direktem Wege von und zur Arbeit ereignet haben. Für alle anderen Unfälle bietet diese Absicherung keinen Schutz.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle ab
Die Mehrzahl der Unfälle ereignet sich aber in der Freizeit, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Wer sich hier absichern möchte, kann eine private Unfallversicherung abschließen. Im Falle eines Unfalles mit dauernder Invalidität als Unfallfolge erhält der/die Versicherungsnehmer*in eine bestimmte, bei Vertragsschluss in der Höhe wählbare Versicherungssumme ausbezahlt. Optional kann zusätzlich auch eine monatliche Rente vereinbart werden, die ab einem Invaliditätsgrad von 50 % ausbezahlt werden kann.
In Ihrer Freizeit greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht
Ein geregeltes Einkommen stellt für die meisten Menschen die wichtigste existenzielle Grundlage dar. Fehlt ein regelmäßiges Einkommen, hat dies häufig finanzielle Einschränkungen und Probleme zur Folge. Ein schlimmer Unfall oder eine schwere Krankheit können es einer Person unmöglich machen, weiterhin ihren Beruf auszuüben. Sollte diese Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall für mindestens sechs Monate ununterbrochen andauern, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente, deren Höhe bei Antragstellung wiederum (innerhalb bestimmter Grenzen) frei vereinbar ist.
Dabei ist es für Versicherungsnehmer*innen besonders wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherung im Versicherungsfall bzw. bei der Beurteilung, ob nun eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, nur auf den „zuletzt ausgeübten Beruf“ verweisen kann und nicht auf den gesamten Arbeitsmarkt, da im letzteren Fall eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur erfolgt, wenn Versicherte gar keinen Beruf am Arbeitsmarkt mehr ausüben können.
Da das Risiko, zumindest vorübergehend im Leben arbeitsunfähig zu werden, tendenziell steigt, ist der Abschluss einer solchen Versicherung für alle Personen empfehlenswert, deren Existenz von einem regelmäßigen Einkommen abhängt
Jede/r in Österreich selbstständig oder unselbstständig Erwerbstätige ist gesetzlich krankenversichert. Insofern ist eine private Krankenversicherung eine Absicherung, die im Gegensatz etwa zur Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht existenzbedrohende Risiken absichert, aber den Versicherungsnehmer*innen eine deutlich bessere und komfortablere Behandlung im Krankheitsfalle zusichert.
So bekommt ein/e „Privatpatient*in“ in der Regel schneller einen Termin bei Wahlärzt*innen, hat im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus ein Ein- oder Zweibettzimmer garantiert und kann sonstige Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die gewöhnlichen „Kassenpatient*innen“ nicht unmittelbar zugänglich sind.
Eine private Krankenversicherung deckt vertraglich vereinbarte Kosten für medizinische Leistungen ab, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Ein weiterer großer Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist, dass kein Versicherer eine solche Versicherung von sich aus kündigen kann, sondern ein solcher Vertrag, und damit Schutz, in der Regel ein Leben lang währt.
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