Drei Personen mit Helmen und orangefarbenen Warnwesten unterhalten sich

Absicherung der Arbeitsfähigkeit

Von sehr vermögenden Menschen einmal abgesehen, basiert unser Leben auf körperlicher und geistiger Arbeitsfähigkeit, deren Verlust in den existenziellen Ruin führen kann. Unvorhergesehene Ereignisse wie ein schwerer Unfall oder eine Krankheit mit Langzeitfolgen, können unsere Erwerbsfähigkeit langfristig beeinträchtigen oder gar aufheben.

Erwerbsunfähigkeit

Bei Erwerbsunfähigkeit sind staatliche Unterstützungsleistungen nur allzu oft unzureichend, um den bisherigen Lebensstandard der Betroffenen aufrecht erhalten zu können, in vielen Fällen steht überhaupt keine staatliche Unterstützung zu.

Die gesetzliche Unfallversicherung etwa leistet ausschließlich nach Arbeitsunfällen oder Unfällen, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte ereignet haben. Doch fast drei Viertel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit und sind somit nicht vom gesetzlichen Versicherungsschutz erfasst. Ansuchen um eine staatliche Invaliditätspension werden, oft nur nach einem langwierigen Verfahren, bewilligt. Zudem ist die Ablehnungsquote bei diesbezüglichen Anträgen mit zwei Dritteln sehr hoch.

 

Privat vorsorgen

Wer sich also gegen Elementarereignisse, die den individuellen Lebensstandard bedrohen, absichern möchte, sollte privat vorsorgen. Mittlerweile wird eine Fülle von Vorsorgelösungen angeboten, die sich auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Kund*innen adaptieren lassen. Im Zentrum stehen Unfallversicherungen und/oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese beiden Modelle bieten einen weitgehenden Schutz vor den Folgen des Verlustes der Erwerbsfähigkeit.

Unfallversicherung

Genuiner Zweck jeder Unfallversicherung ist die Absicherung gegen dauernde Invalidität. Im Laufe der Zeit hat die Versicherungswirtschaft ihr Leistungsspektrum jedoch um zahlreiche Punkte erweitert. So kann eine Unfallversicherung etwa auch Spitalgeld (bei einen stationären Spitalsaufenthalt, der eine direkte Folge eines Unfalles ist), Taggeld (die Zahlung einer bestimmten Summe für die Dauer der durch einen Unfall hervorgerufenen vollständigen Arbeitsunfähigkeit) oder den Ersatz von Bergungskosten (Kosten, die durch eine notwendige Bergung der verunfallten Person entstanden sind) anbieten.

 

Wichtigster Bestandteil einer Unfallversicherung

So nützlich manche dieser Zusatzfeatures aber auch sein mögen, der wichtigste Bestandteil einer Unfallversicherung ist nach wie vor das Auffangen der finanziellen Folgen dauernder Invalidität. Der Grad der Invalidität wird von Versicherungen mittels sogenannter Gliedertaxen festgestellt. Im Prinzip wird hier jedem Körperteil ein bestimmter Prozentsatz zugewiesen, der im Fall der dauernden Funktionsunfähigkeit dieses Körperteils den Grad der Invalidität festlegt. So wird etwa der Verlust eines Beins mit 70 % dauernder Invalidität gleichgesetzt, der Verlust der Sehkraft beider Augen mit 100 % (die genauen Prozentsätze variieren je nach Versicherung).

 

Ideale Versicherungssumme

Je höher der Grad der Invalidität, desto höher sollte auch der Anspruch auf die Versicherungssumme dafür sein. Da die finanziellen Aufwendungen, die nach einer hochgradigen Invalidität auf die Betroffenen zukommen, oft unterschätzt werden, sollte die Versicherungssumme für den Fall einer Komplettinvalidität nicht unter einer halben Million Euro liegen. Die ideale Versicherungssumme kann allerdings nur in einem individuellen Kundengespräch ermittelt werden.

 

Unfallrente

Neben einer möglichst hohen Versicherungssumme für den Fall einer hochgradigen dauernden Invalidität, kann auch eine Unfallrente ab einer dauernden Invalidität von 50 % vereinbart werden. Eine solche wiederkehrende Zahlung wird dringend empfohlen. Für Anschaffungen, die invalide Versicherungsnehmer*innen für deren Leben in Invalidität dringend benötigen, fallen oft hohe Kosten an: Die Ausgaben etwa für den notwendig gewordenen Umbau der Wohnung, die Adaptierung eines behindertengerechten Autos oder die Anschaffung von Heilbehelfen erreichen rasch astronomische Höhen.

 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit, die durch einen Unfall oder eine Krankheit eingetreten ist. Berufsunfähigkeit liegt für die Versicherung dann vor, wenn die versicherte Person für mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

 

Unter Unfähigkeit, den Beruf auszuüben, versteht die Versicherung, dass der/die Versicherungsnehmer*in weniger als 50 % der Leistung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers in diesem Beruf erbringen kann. Tritt dieser Fall ein, besteht Anspruch auf eine wiederkehrende (meist monatliche) Zahlung, solange die Berufsunfähigkeit besteht.

 

Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ziel ist es also, die Zahlungsfähigkeit des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin für die Dauer seiner/ihrer Berufsunfähigkeit sicher zu stellen sowie laufende Kosten abzudecken. Naturgemäß steigt die Höhe der Prämien proportional mit der Höhe der für den Versicherungsfall gewünschten Rente an. Auch spielt der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin sowie das Ausmaß der Gefährdung, dem die versicherte Person in Beruf und Freizeit ausgesetzt ist, bei der Festsetzung der Prämienhöhe bzw. der Entscheidung darüber, ob der/die Antragsteller*in überhaupt versicherbar ist, eine entscheidende Rolle.

 

Hohe Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung

Allgemein ist das Risiko für eine Versicherung in der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung sehr groß. Schließlich muss die Versicherung unter Umständen für jahrelange Zahlungen einstehen. Nicht zuletzt deshalb ist die Gesundheits- bzw. Risikoprüfung bei Antragstellung für eine solche Versicherung eher streng und die Berufsunfähigkeitsversicherung im preislich höheren Segment beheimatet.

 

Dennoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung absolut empfehlenswert, weil nur diese Versicherung jede Art von nach Vertragsschluss eingetretener Berufsunfähigkeit (also unabhängig davon, ob durch Krankheit oder Unfall verursacht) finanziell abzusichern imstande ist.

 

Gerne sind die BTV Vorsorgeexpert*innen für Sie da, um weitere Fragen bzw. Ihre individuellen Wünsche abzuklären.

Häufig gestellte Fragen

  • Wenn ich vom Staat keine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension erhalte, weil mein Antrag abgelehnt wurde, werde ich dann auch von der privaten Versicherung abgewiesen?

    Die Einschätzung der staatlichen Sozialversicherung hat keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der privaten Versicherung. Die private Versicherung führt eine individuelle Untersuchung mit eigenen medizinischen und anderen Experten durch und gelangt zu ihren eigenen, von der Sozialversicherungsanstalt unabhängigen, Einschätzungen. Daher ist es ohne weiteres möglich, dass zwar der Staat eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension verweigert, die private Versicherung diese aber leistet.

  • Was ist, wenn ich von einer Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, wieder genese und arbeitsfähig werde – und dann nach ein paar Jahren wieder berufsunfähig bin? Habe ich dann immer noch einen Schutz?

    Ja. Mit der Vorsorgelösung, die die BTV ihren Kund*innen vermitteln kann, lebt der Versicherungsschutz im Falle eines erneuten Leistungsfalles innerhalb der Vertragslaufzeit wieder auf.

  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt doch auch die Berufsunfähigkeit aufgrund der Folgen eines Unfalls ab. Warum sollte man dann noch zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen?

    Es ist richtig, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Folgen eines Unfalles im Rahmen der Leistungen der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung abdeckt. Doch leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer wiederkehrenden Zahlung, einer sogenannten Rente. Die Leistung einer Unfallversicherung besteht in erster Linie in einer (möglichst hohen) Einmalzahlung, um die Folgekosten der dauernden Invalidität bewältigen zu können. Da diese Kosten (gerade am Anfang), etwa weil Adaptierungen der Wohnung, des Autos etc. notwendig werden, sehr hoch sein können, ist es wichtig, in so einem Fall eine ausreichende Summe zur Verfügung zu haben. Kapitalauszahlungen in dieser Höhe kann eine Berufsunfähigkeitspension nicht leisten, aber eine Unfallversicherung ist dazu in der Lage.

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