Was ist eine Debitkarte?
Die Debitkarte wird gerne mit der Kreditkarte verwechselt. Mit beiden Karten können Sie bargeldlos bezahlen und Geld vom Geldautomaten beheben. Jedoch gibt es entscheidende Unterschiede - erfahren Sie gleich mehr.
Mit der Debitkarte wird die Zahlung direkt vom Konto abgebucht.
Die Autorisierung der Umsätze erfolgt bei einer Kreditkarte in der Regel nur gegen das Kartenlimit. Die Belastung erfolgt auch nicht unverzüglich am Abrechnungskonto, sondern erst im Rahmen einer Monatsrechnung, die den Karteinhaber*innen zugestellt wird. Je nach Ausprägung der Kreditkarte erfolgt die Abbuchung der Monatsrechnung per Lastschrift und in voller Höhe (Charge Cards) oder die Karteninaber*innen können die Rückzahlung selber innerhalb eines gewissen Zeitraums veranlassen (echte Credit Card). Es gibt jedoch auch Mischformen. So kann z. B. bei manchen Charge Cards auch Teilzahlung gewählt werden.
Debitkarten werden bei vielen Banken kostenfrei zum Girokonto ausgehändigt
Wenn Sie eine Kreditkarte möchten, müssen Sie normalerweise extra dafür bezahlen. Das muss Sie jedoch nicht abschrecken, denn Kreditkarten enthalten üblicherweise attraktive Zusatzleistungen.
Kreditkarten werden im Ausland häufiger akzeptiert als Debitkarten. Weiters sind Kreditkarten je nach Produkt oft mit umfangreichen Zusatzservices ausgestattet:
Kreditkarten sind je nach Produkt oft mit umfangreichen Zusatzservices ausgestattet
Auf beiden Karten wird bevorzugt auf der Vorderseite der Name des Karteninhabers bzw. der Karteninhaberin aufgedruckt. Weitere übliche Bestandteile beider Karten sind:
Die Angaben sind auf der Kreditkarte durch ein Relief hervorgehoben – auf der Debitkarte nicht.
Auf der Rückseite der Debitkarte finden Sie noch den BIC und die IBAN (da die Debitkarte mit einem Konto verknüpft ist). Auf der Kreditkarte ist keine IBAN angeführt. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Bezeichnung Debit auf Debitkarten und Credit auf Kreditkarten. Die folgenden Abbildungen zeigen den klassischen Aufbau einer Debitkarte auf der Vorderseite und Rückseite der Karte.
Werden Debit- oder Kreditkarten bzw. deren Daten gestohlen kann es zum Kartenmissbrauch führen (Fraud). Auch kann es im Zuge der Verwendung der Karten zu Unstimmigkeiten kommen. Hier spricht man von einem Dispute. Besonders private Kund*innen sind in Betrugsfällen gesetzlich gut geschützt. Im Grunde genommen haften Konsument*innen nur dann, wenn eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden kann (z. B. das Verwahren von Karten und PIN am selben Ort).
Das Ausspähen einer PIN am Bezahlterminal oder Geldausgabegerät gilt dabei nicht als schwere Sorgfaltspflichtverletzung. Entdeckt ein/e Kund*in eine nicht von ihm/ihr autorisierte Zahlung, so kann er/sie einen sogenannten Chargeback einleiten. Die Bank ist verpflichtet von Kund*innen nicht autorisierte Zahlungen bis zum Ende des auf die Reklamation folgenden Tages zu erstatten. Wurde die Zahlung zwar autorisiert aber es kommt in Folge zu Unstimmigkeiten, kann der/die Kund*in ebenfalls einen Chargeback einleiten. Die jeweilige Kartenorganisation fungiert dann innerhalb genau festgesetzter Fristen als Vermittler*in und final sogar als Schiedsrichter*in zwischen Konsument*in und Händler*in.
Debit- und Kreditkarten haben nach ihrer Ausstellung eine Laufzeit, die in der Regel zwischen drei und fünf Jahren lang ist. Erreicht die Karte ihr Ablaufdatum wird sie im Vorfeld erneuert und die Karteninhaber*innen erhalten eine neue Karte mit derselben (Folge)Nummer. Wird eine Karte verloren oder gestohlen, muss eine neue Karte bestellt werden, die sich bei der (Folge)Nummer unterscheidet. In diesem Fall wird auch eine neue PIN ausgestellt.
Ändert sich lediglich der Name auf der Karte z. B. durch Verehelichung oder ist die Karte defekt, kann sie einfach nachbestellt werden. In diesem Fall bleibt die (Folge)Nummer und die PIN unverändert. Die Löschung einer Karte kann jederzeit erfolgen. Im Regelfall ist ein Aufleben einer Debit- oder Kreditkarte nicht oder nur innerhalb enger Fristen möglich.
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass physische Karten immer weiter durch ihre digitalen Formen (Token) bzw. durch persönliche Merkmale ihrer Besitzer*innen ersetzt werden. Auch gibt es eine langsame aber stetige Verschiebung von der Kredit- zur Debitkarte. Ein zusätzlicher Trend ist das automatisierte Bezahlen von Dienstleistungen ohne Eingriff der Karteninhaber*innen. So werden in Zukunft Geräte, die sich miteinander über das Internet verbinden, Zahlungen automatisch auslösen können. Beispielsweise könnte ein Auto von seiner Besitzerin bzw. seinem Besitzer dazu autorisiert werden, Zahlungen an Tanksäulen vorzunehmen.
Physische Karten werden immer weiter durch ihre digitalen Formen ersetzt
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