Die Bank für freie Berufe
Wir spielen Sie frei: Mit Neugier für Ihre beruflichen und privaten Projekte. Mit Betreuungsteams, spezialisiert auf beide Welten.
Die Berufsausübung der freien Berufe unterliegt im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen, die von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gestaltet werden. Die freien Berufe sind in der Regel entweder in Kammern oder in Berufsverbänden organisiert.
In Kammern haben sich u. a. folgende Berufsgruppen zusammengeschlossen:
• (Zahn-)Ärzt*innen
• Apotheker*innen
• Architekten*innen, Ingenieurkonsulent*innen
• Notar*innen
• Rechtsanwält*innen
• Wirtschaftstreuhänder*innen (Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen)
• Tierärzt*innen
In Berufsverbänden organisiert sind z. B. Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Sozialarbeiter*innen und Schriftsteller*innen.
Grundsätzliche Fragen:
Diese grundsätzlichen Fragen stellen sich nicht nur für Existenzgründer*innen. Auch etablierte Freiberufler*innen werden die Möglichkeiten immer wieder abwägen.
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen, zeigen Sie dies dem Finanzamt Österreich an (Formular auf Homepage BMF). Hier können Sie auch die Erteilung einer UID-Nummer beantragen. Nach den steuerlichen Bestimmungen haben Sie Bücher oder Aufzeichnungen zu führen, damit die Einkommen- und Umsatzsteuer erhoben werden kann.
Der Einkommensteuer liegt das Einkommen zugrunde, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben. Für das abgelaufene Kalenderjahr geben Sie eine Steuererklärung ab. Auf Basis der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr werden Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Achten Sie auf die Liquiditätsbelastung zu den vierteljährlichen Stichtagen.
Die Gewinnermittlung erfolgt entweder durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder durch Bilanzierung (grundsätzlich Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung). Sonderformen sind die Pauschalierung bzw. die pauschale Gewinnermittlung für Kleinunternehmer*innen. Bei natürlichen Personen kann bei allen Gewinnermittlungsarten ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Als Freiberufler*in gelten Sie in umsatzsteuerlicher Sicht als Unternehmer*in. Was erbrachte ärztliche bzw. arztähnliche Leistungen betrifft, so sind diese allerdings in der Regel unecht umsatzsteuerbefreit: Ihre Honorare unterliegen in der Regel nicht der Umsatzsteuer, dafür steht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu.
Als Freiberufler*in gelten Sie in umsatzsteuerlicher Sicht als Unternehmer*in.
Der Weg in die Selbständigkeit ist meist mit erheblichen Anfangsinvestitionen verbunden. Zusätzlich kommen neue regelmäßige Zahlungsverpflichtungen dazu, die gut geplant werden sollten. Zu Beginn der Selbständigkeit wird es wohl nötig sein, einen oder mehrere Kredite aufzunehmen. Auch wenn Sie über Eigenmittel verfügen, kann eine Fremdfinanzierung aus steuerlichen Gründen mitunter sinnvoll sein.
Der Investitionskredit dient der Finanzierung des Anlagevermögens, also mittel- bis längerfristig zur Verfügung stehender Vermögenswerte. Investitionskredite haben in der Regel eine fixe Laufzeit und werden durch Kreditraten zurückbezahlt.
Der Betriebsmittelkredit finanziert demgegenüber die laufenden Ausgaben, sofern diese nicht durch gleichzeitige Einnahmen gedeckt sind. Dieser Rahmenkredit kann bis zu einem bestimmten Höchstbetrag wiederholt in Anspruch genommen werden. Dabei fallen Zinsen für den tatsächlich ausgenutzten Kreditbetrag und ein Bereitstellungsentgelt, das sich an der Höhe des vereinbarten Rahmens orientiert, an.
Gerade im unternehmerischen Bereich gibt es viele Vermögensgüter, die geleast werden können: EDV-Anlagen, Büroeinrichtung, Therapie- und Untersuchungsgeräte oder Autos. Mit Leasing bezahlen Sie nur für die Nutzung, andererseits haben Sie auch die Möglichkeit, nach Ablauf des Leasingvertrages das Gut zu erwerben und somit Miete und Besitz optimal zu kombinieren.
Jede Kreditvergabe birgt für die Bank das Risiko, dass das verborgte Kapital nicht zurückgezahlt werden kann. Deshalb werden Banken in der Regel verwertbare Sicherheiten verlangen. Je werthaltiger die Sicherheiten sind, umso weniger Risiko hat die Bank und umso günstiger sind Ihre Kreditkonditionen.
Bei der Anstellung von Dienstnehmern haben Sie zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten. Hierzu zählen das Angestellten-, das Arbeitszeit- und das Arbeitnehmerschutzgesetz bzw. ein allfällig konkret anwendbarer Kollektivvertrag. Von den meisten arbeitsrechtlichen Vorschriften können Sie einvernehmlich nicht abweichen; wenn, dann nur zugunsten der Arbeitnehmer*in (Günstigkeitsprinzip). Vor Arbeitsantritt ist das Beschäftigungsverhältnis der österreichischen Gesundheitskasse auf elektronischem Weg zu melden. Beachten Sie den Unterschied zwischen den Auszahlungsbeträgen, die Ihre Angestellten bekommen (Nettobeträge), und den Aufwand für Ihr Büro/Praxis/Kanzlei, der sich aus dem Bruttogehalt, Sonderzahlungen und allen Lohnnebenkosten zusammensetzt.
Beachten Sie die arbeitsrechtlichen Bestimmungen
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in die Bereiche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gegliedert. Der Pensionsversicherungsbeitrag ist zwar einkommensabhängig, er erfährt aber durch die Mindestbeitragsgrundlage eine Untergrenze bzw. durch die Höchstbeitragsgrundlage eine Obergrenze.
Bezüglich der Altersvorsorge können die Kammern eigene Vorsorgeeinrichtungen für ihre Mitglieder eingerichtet haben (z. B. Wohlfahrtsfonds der Landesärztekammern). Dafür gelten eigene Satzungen und Beitragsordnungen. Die Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
Zusätzlich gibt es für Freiberufler*innen die Möglichkeit, steuerbegünstigt in eine betriebliche Vorsorgekasse einzuzahlen. Darüber hinaus können Sie privat Geld für das Alter auf die Seite legen, etwa in Form einer steuerbegünstigten Lebensversicherung, einer Veranlagung in Wertpapiere oder durch den Kauf einer Vorsorgewohnung.
Zur Absicherung von Risiken aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit kommen folgende Versicherungen in Betracht:
Mehr Informationen zur betrieblichen Vorsorge.