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Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen

Im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen (Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c) wird die sogenannte Empfängerüberprüfung verpflichtend eingeführt. Zahlungsdienstleister müssen diese Sicherheitsmaßnahme bis spätestens 9. Oktober 2025 für alle Kund*innen umsetzen.

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr – insbesondere bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU und des EWR – deutlich zu erhöhen. Die Empfängerüberprüfung soll dabei helfen, betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern.

Was bedeutet Empfängerüberprüfung im Detail?

Vor der Ausführung einer Überweisung wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Diese Angaben werden mit den bei der Empfängerbank gespeicherten Daten abgeglichen. Der Abgleich erfolgt kostenfrei für Kund*innen. Je nach Grad der Übereinstimmung zwischen den eingegebenen und den hinterlegten Daten kann die Überprüfung zu vier unterschiedlichen Ergebnissen führen. Diese Ergebnisse beeinflussen, ob und wie der Zahlungsauftrag autorisiert und freigegeben wird.

Match

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen überein.

Close Match

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen nahezu überein.

No Match

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen nicht überein.

No Response

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) konnten aus technischen Gründen nicht überprüft werden.

Wahlrecht

Eine besondere Regelung der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/886 betrifft Firmen- und Unternehmerkund*innen (Nicht-Verbraucher*innen).

Wesentliche Änderungen

Diese betreffen folgende Themen:

  • Neue EBICS-Auftragsarten
  • Opt-in: Einreichung von Zahlungen im Zusammenspiel mit der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU)
  • Abruf der VoP-Ergebnisse/des VoP-Status-Reports (pain.002)

Mit Einführung der Empfängerüberprüfung ist aufgrund der unterschiedlichsten Quellen an Stammdaten in einigen Fällen mit einem nicht vollständigen „Match“-Ergebnis zu rechnen. Es ist dann zu entscheiden, ob die abweichenden Ergebnisse nachvollziehbar sind und die Datei dennoch ausgeführt werden kann oder ob die gesamte Sammeldatei storniert und mit korrigierten Empfängerdaten erneut eingereicht werden soll.

Eine Liste an Prüf- und Handlungsempfehlungen für eine möglichst hohe Ergebnisqualität und eine weiterhin reibungslose Zahlungsabwicklung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Punkt „Fazit und Handlungsempfehlungen“.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Für eine erfolgreiche Implementierung der regulatorischen Anforderungen ist ein umfassender Umsetzungs- und Vorbereitungsaufwand bei den Banken und auf Kundenseite erforderlich. Mit einer gezielten Vorbereitung können bereits heute Prüf- und Handlungsschritte vorgenommen werden, um eine weiterhin reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs samt Empfängerüberprüfung zu gewährleisten.