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Empfängerüberprüfung und SEPA Instant Payment

Im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen (Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c) wird die sogenannte Empfängerüberprüfung verpflichtend eingeführt. Zahlungsdienstleister müssen diese Sicherheitsmaßnahme bis spätestens 9. Oktober 2025 für alle Kund*innen umsetzen.

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr – insbesondere bei SEPA-Überweisungen und SEPA Instant Payment (Echtzeitüberweisungen) innerhalb der EU und des EWR – deutlich zu erhöhen. Die Empfängerüberprüfung soll dabei helfen, betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern.

Was bedeutet Empfängerüberprüfung im Detail?

Vor der Ausführung einer Überweisung wird geprüft, ob der eingegebene Empfängername zur angegebenen IBAN passt. Diese Angaben werden mit den bei der Empfängerbank gespeicherten Daten abgeglichen. Der Abgleich erfolgt kostenfrei für Kund*innen. Je nach Grad der Übereinstimmung zwischen den eingegebenen und den hinterlegten Daten kann die Überprüfung zu vier unterschiedlichen Ergebnissen führen. Diese Ergebnisse beeinflussen, ob und wie der Zahlungsauftrag autorisiert und freigegeben wird.

Match

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen überein.

Close Match

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen nahezu überein.

No Match

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen nicht überein.

No Response

Die eingegebenen Empfängerinformationen (Name und IBAN) konnten aus technischen Gründen nicht überprüft werden.

Opt-out bei Datenträgern

Die europäische Instant Payment Verordnung verpflichtet Banken ab 9. Oktober 2025 eine Empfängerüberprüfung für SEPA-Überweisungen und SEPA Instant Payment (Echtzeitüberweisungen) durchzuführen. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem Wortlaut der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers vor der Autorisierung der Zahlung überprüft, um Fehlüberweisungen zu minimieren. Der/die Zahler*in erhält von der Bank eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis. Im Anschluss ist von dem/der Zahler*in zu entscheiden, ob die Zahlung autorisiert oder der/die Empfänger*in abgeändert wird.

Opt-out von der Empfängerüberprüfung, wenn Zahlungsaufträge per Datenträger eingereicht werden:
Sie, als Firmenkund*in haben bei der Übermittlung von Zahlungsaufträgen, die per Datenträger eingereicht werden, das Recht, auf die neu eingeführte Empfängerüberprüfung je einzelnen Zahlungsauftrag zu verzichten. Durch den Verzicht auf die Empfängerüberprüfung haftet die Bank nicht für die Ausführung des Zahlungsvorgangs an unbeabsichtigte Zahlungsempfänger*innen. In diesem Fall haben Sie kein Rückerstattungsrecht gegenüber der Bank.

Wir bieten Ihnen an, „Opt-out“ als Basiseinstellung im System anzulegen, sodass Sie Ihren Zahlungsverkehr weiter wie gewohnt – ohne Empfängerüberprüfung und weiteren Freigabeschritt – abwickeln können. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfängerprüfung für Datenträger aktivieren, ist das in BTV FINYU jederzeit möglich und wir unterstützen Sie dabei gerne. Für Opt-in werden in EBICS 2.5 die Auftragsarten CTV bzw. CIV oder in EBICS 3.0 die BTF-Parameter SCT/VOI bzw. SCI/VOI standardisiert verwendet.

Diese Vereinbarung zur Basiseinstellung (Opt-out für Datenträger) erlangt mit 9. Oktober 2025 Rechtsgültigkeit. Ihr Stillschweigen gilt als Zustimmung zur Basiseinstellung, welche Sie ab 9. Oktober 2025 selbstständig in BTV FINYU verwalten und ändern können.

Wesentliche Änderungen

Diese betreffen folgende Themen:

  • Neue EBICS-Auftragsarten
  • Opt-in: Einreichung von Zahlungen im Zusammenspiel mit der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU)
  • Abruf der VoP-Ergebnisse/des VoP-Status-Reports (pain.002)

Mit Einführung der Empfängerüberprüfung ist aufgrund der unterschiedlichsten Quellen an Stammdaten in einigen Fällen mit einem nicht vollständigen „Match“-Ergebnis zu rechnen. Es ist dann zu entscheiden, ob die abweichenden Ergebnisse nachvollziehbar sind und die Datei dennoch ausgeführt werden kann oder ob die gesamte Sammeldatei storniert und mit korrigierten Empfängerdaten erneut eingereicht werden soll.

Eine Liste an Prüf- und Handlungsempfehlungen für eine möglichst hohe Ergebnisqualität und eine weiterhin reibungslose Zahlungsabwicklung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Punkt „Fazit und Handlungsempfehlungen“.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Für eine erfolgreiche Implementierung der regulatorischen Anforderungen ist ein umfassender Umsetzungs- und Vorbereitungsaufwand bei den Banken und auf Kundenseite erforderlich. Mit einer gezielten Vorbereitung können bereits heute Prüf- und Handlungsschritte vorgenommen werden, um eine weiterhin reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs samt Empfängerüberprüfung zu gewährleisten.

SEPA Instant Payment (Echtzeitüberweisung)

Gleichzeitig mit der Einführung der Empfängerüberprüfung am 9. Oktober 2025 wird SEPA Instant Payment zum neuen Standard im europäischen Zahlungsverkehr. Was bisher nur bei einigen Banken möglich war, wird nun EU-weit verpflichtend: Geldbeträge können innerhalb von 10 Sekunden überwiesen und empfangen werden – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Instant Payment ist eine besonders schnelle Form der SEPA-Überweisung. Der Betrag wird sofort auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, unabhängig von Uhrzeit, Wochentag oder Feiertag.

FAQs zu SEPA Instant Payment