Werte weitergeben
„Werte weitergeben“ thematisiert die Weitergabe des „Lebenswerkes“ an Dritte. Wie gestaltet man die materielle Übergabe optimal? Wie kann sichergestellt werden, dass das persönliche Vermächtnis fortbesteht?
Was passiert mit dem Vermögen?
Welche Möglichkeiten bestehen, Werte an Dritte weiterzugeben?
Werte zu Lebzeiten übergeben
Werte können bereits zu Lebzeiten an die Lieben übergeben werden. Sie geben mit „warmer Hand“. Bei Immobilien kann sich die/der Übergeber*in z. B. ein Wohnrecht zurückbehalten. Grunderwerbsteuer und Schenkungsmeldung sind zu beachten.
Richtig vererben
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament lässt sich das Ergebnis (abgesehen von eventuellen Pflichtteilen) deutlich beeinflussen.
Lebensgefährten
Zu beachten ist, dass ein Lebensgefährte – gegenüber Verwandten – eine schwache erbrechtliche Position hat. Dies lässt sich durch ein Testament abändern.
Für Kinder und Enkel ansparen
Für Kinder und/oder Enkel laufend etwas auf die Seite zu legen, stärkt die Familienbande.
Der BTV Wertezyklus
In zwei Schritten zur persönlichen Beratung
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