BTV Debitkarte

- Zeitnahe Abbuchung
- Einfach und sicher im Internet einkaufen
- Weltweite Akzeptanz mit Mastercard
- Apple Pay – die moderne Art zu bezahlen
- Sekundenschnelles Bezahlen mit Ihrer Smartwatch
Debitkarten und Kreditkarten sind Instrumente, die es ihren Inhaber*innen ermöglichen auf deren Kontoguthaben zuzugreifen, ohne Bargeld abheben zu müssen. Diese Karten können von privaten Personen und Firmen benutzt werden, lauten aber stets auf eine natürliche Person.
Der fundamentale Unterschied zwischen einer Debitkarte und einer Kreditkarte ist, dass die Debitkarte direkt mit dem Konto verknüpft ist und Zahlungen und Behebungen gegen den Kontosaldo des Girokontos autorisiert werden. Die Kreditkarte ist nicht direkt mit dem Girokonto verknüpft, d. h. das Abrechnungskonto kann geändert werden. Die Autorisierung der Umsätze erfolgt in der Regel nur gegen das Kartenlimit. Die Belastung erfolgt auch nicht unverzüglich am Abrechnungskonto, sondern erst im Rahmen einer Monatsrechnung, die den Karteinhaber*innen zugestellt wird.
Je nach Ausprägung der Kreditkarte erfolgt die Abbuchung der Monatsrechnung per Lastschrift und in voller Höhe (Charge Cards) oder die Karteninaber*innen können die Rückzahlung selber innerhalb eines gewissen Zeitraums veranlassen (echte Credit Card). Es gibt jedoch auch Mischformen. So kann z. B. bei manchen Charge Cards auch Teilzahlung gewählt werden.
Weiters sind Kreditkarten je nach Produkt oft mit umfangreichen Zusatzservices ausgestattet. Die bekanntesten Leistungen sind:
Auf beiden Karten wird üblicherweise auf der Vorderseite der Name des Karteninhabers bzw. der Karteninhaberin aufgedruckt. Weitere übliche Bestandteile beider Karten sind:
Die Angaben sind auf der Kreditkarte durch ein Relief hervorgehoben – auf der Debitkarte nicht.
Auf der Rückseite der Debitkarte finden Sie noch den BIC und die IBAN (da die Debitkarte mit einem Konto verknüpft ist). Auf der Kreditkarte ist keine IBAN angeführt. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Bezeichnung Debit auf Debitkarten und Credit auf Kreditkarten. Die folgenden Abbildungen zeigen den klassischen Aufbau einer Debitkarte auf der Vorderseite und Rückseite der Karte.
Werden Debit- oder Kreditkarten bzw. deren Daten gestohlen kann es zum Kartenmissbrauch führen (Fraud). Auch kann es im Zuge der Verwendung der Karten zu Unstimmigkeiten kommen. Hier spricht man von einem Dispute. Besonders private Kund*innen sind in Betrugsfällen gesetzlich gut geschützt. Im Grunde genommen haften Konsument*innen nur dann, wenn eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden kann (z. B. das Verwahren von Karten und PIN am selben Ort).
Das Ausspähen einer PIN am Bezahlterminal oder Geldausgabegerät gilt dabei nicht als schwere Sorgfaltspflichtverletzung. Entdeckt ein/e Kund*in eine nicht von ihm/ihr autorisierte Zahlung, so kann er/sie einen sogenannten Chargeback einleiten. Die Bank ist verpflichtet von Kund*innen nicht autorisierte Zahlungen bis zum Ende des auf die Reklamation folgenden Tages zu erstatten. Wurde die Zahlung zwar autorisiert aber es kommt in Folge zu Unstimmigkeiten, kann der/die Kund*in ebenfalls einen Chargeback einleiten. Die jeweilige Kartenorganisation fungiert dann innerhalb genau festgesetzter Fristen als Vermittler*in und final sogar als Schiedsrichter*in zwischen Konsument*in und Händler*in.
Debit- und Kreditkarten haben nach ihrer Ausstellung eine Laufzeit, die in der Regel zwischen drei und fünf Jahren lang ist. Erreicht die Karte ihr Ablaufdatum wird sie im Vorfeld erneuert und die Karteninhaber*innen erhalten eine neue Karte mit derselben (Folge)Nummer. Wird eine Karte verloren oder gestohlen, muss eine neue Karte bestellt werden, die sich bei der (Folge)Nummer unterscheidet. In diesem Fall wird auch eine neue PIN ausgestellt.
Ändert sich lediglich der Name auf der Karte z. B. durch Verehelichung oder ist die Karte defekt, kann sie einfach nachbestellt werden. In diesem Fall bleibt die (Folge)Nummer und die PIN unverändert. Die Löschung einer Karte kann jederzeit erfolgen. Im Regelfall ist ein Aufleben einer Debit- oder Kreditkarte nicht oder nur innerhalb enger Fristen möglich.
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass physische Karten immer weiter durch ihre digitalen Formen (Token) bzw. durch persönliche Merkmale ihrer Besitzer*innen ersetzt werden. Auch gibt es eine langsame aber stetige Verschiebung von der Kredit- zur Debitkarte. Ein zusätzlicher Trend ist das automatisierte Bezahlen von Dienstleistungen ohne Eingriff der Karteninhaber*innen. So werden in Zukunft Geräte, die sich miteinander über das Internet verbinden, Zahlungen automatisch auslösen können. Beispielsweise könnte ein Auto von seiner Besitzerin bzw. seinem Besitzer dazu autorisiert werden, Zahlungen an Tanksäulen vorzunehmen.
Nein. Der fundamentale Unterschied zwischen einer Debitkarte und einer Kreditkarte ist, dass die Debitkarte direkt mit dem Konto verknüpft ist und Zahlungen und Behebungen gegen den Kontosaldo des Girokontos autorisiert werden. Die Kreditkarte ist nicht direkt mit dem Girokonto verknüpft, d. h. das Abrechnungskonto kann geändert werden.
Mit einer Debitkarte können Sie bargeldlos einkaufen und auch im Internet Bestellungen aufgeben. Außerdem ist es möglich an Geldautomaten im In- und Ausland Bargeld zu beheben.
Kreditkarten sind oft (je nach Produkt) mit umfangreichen Zusatzservices ausgestattet:
Ihre aktuellen Cookie Präferenzen erlauben es nicht, reCAPTCHA zu laden, welches, als funktionelles Cookie, für dieses Formular erforderlich ist. Bitte lassen Sie, um das Formular anzuzeigen, die funktionellen Cookies zu.