Absicherung von persönlichen Risiken
Wenn es auch nicht möglich sein wird, Risiken gänzlich zu vermeiden, so kann man sich doch zumindest gegen eventuelle nachteilige Folgen finanziell absichern.
Bei Erwerbsunfähigkeit sind staatliche Unterstützungsleistungen nur allzu oft unzureichend, um den bisherigen Lebensstandard der Betroffenen aufrecht erhalten zu können, in vielen Fällen steht überhaupt keine staatliche Unterstützung zu.
Die gesetzliche Unfallversicherung etwa leistet ausschließlich nach Arbeitsunfällen oder Unfällen, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte ereignet haben. Doch fast drei Viertel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit und sind somit nicht vom gesetzlichen Versicherungsschutz erfasst. Ansuchen um eine staatliche Invaliditätspension werden, oft nur nach einem langwierigen Verfahren, bewilligt. Zudem ist die Ablehnungsquote bei diesbezüglichen Anträgen mit zwei Dritteln sehr hoch.
Wer sich also gegen Elementarereignisse, die den individuellen Lebensstandard bedrohen, absichern möchte, sollte privat vorsorgen. Mittlerweile wird eine Fülle von Vorsorgelösungen angeboten, die sich auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Kund*innen adaptieren lassen. Im Zentrum stehen Unfallversicherungen und/oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese beiden Modelle bieten einen weitgehenden Schutz vor den Folgen des Verlustes der Erwerbsfähigkeit.
Genuiner Zweck jeder Unfallversicherung ist die Absicherung gegen dauernde Invalidität. Im Laufe der Zeit hat die Versicherungswirtschaft ihr Leistungsspektrum jedoch um zahlreiche Punkte erweitert. So kann eine Unfallversicherung etwa auch Spitalgeld (bei einen stationären Spitalsaufenthalt, der eine direkte Folge eines Unfalles ist), Taggeld (die Zahlung einer bestimmten Summe für die Dauer der durch einen Unfall hervorgerufenen vollständigen Arbeitsunfähigkeit) oder den Ersatz von Bergungskosten (Kosten, die durch eine notwendige Bergung der verunfallten Person entstanden sind) anbieten.
So nützlich manche dieser Zusatzfeatures aber auch sein mögen, der wichtigste Bestandteil einer Unfallversicherung ist nach wie vor das Auffangen der finanziellen Folgen dauernder Invalidität. Der Grad der Invalidität wird von Versicherungen mittels sogenannter Gliedertaxen festgestellt. Im Prinzip wird hier jedem Körperteil ein bestimmter Prozentsatz zugewiesen, der im Fall der dauernden Funktionsunfähigkeit dieses Körperteils den Grad der Invalidität festlegt. So wird etwa der Verlust eines Beins mit 70 % dauernder Invalidität gleichgesetzt, der Verlust der Sehkraft beider Augen mit 100 % (die genauen Prozentsätze variieren je nach Versicherung).
Je höher der Grad der Invalidität, desto höher sollte auch der Anspruch auf die Versicherungssumme dafür sein. Da die finanziellen Aufwendungen, die nach einer hochgradigen Invalidität auf die Betroffenen zukommen, oft unterschätzt werden, sollte die Versicherungssumme für den Fall einer Komplettinvalidität nicht unter einer halben Million Euro liegen. Die ideale Versicherungssumme kann allerdings nur in einem individuellen Kundengespräch ermittelt werden.
Neben einer möglichst hohen Versicherungssumme für den Fall einer hochgradigen dauernden Invalidität, kann auch eine Unfallrente ab einer dauernden Invalidität von 50 % vereinbart werden. Eine solche wiederkehrende Zahlung wird dringend empfohlen. Für Anschaffungen, die invalide Versicherungsnehmer*innen für deren Leben in Invalidität dringend benötigen, fallen oft hohe Kosten an: Die Ausgaben etwa für den notwendig gewordenen Umbau der Wohnung, die Adaptierung eines behindertengerechten Autos oder die Anschaffung von Heilbehelfen erreichen rasch astronomische Höhen.
Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit, die durch einen Unfall oder eine Krankheit eingetreten ist. Berufsunfähigkeit liegt für die Versicherung dann vor, wenn die versicherte Person für mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.
Unter Unfähigkeit, den Beruf auszuüben, versteht die Versicherung, dass der/die Versicherungsnehmer*in weniger als 50 % der Leistung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers in diesem Beruf erbringen kann. Tritt dieser Fall ein, besteht Anspruch auf eine wiederkehrende (meist monatliche) Zahlung, solange die Berufsunfähigkeit besteht.
Ziel ist es also, die Zahlungsfähigkeit des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin für die Dauer seiner/ihrer Berufsunfähigkeit sicher zu stellen sowie laufende Kosten abzudecken. Naturgemäß steigt die Höhe der Prämien proportional mit der Höhe der für den Versicherungsfall gewünschten Rente an. Auch spielt der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin sowie das Ausmaß der Gefährdung, dem die versicherte Person in Beruf und Freizeit ausgesetzt ist, bei der Festsetzung der Prämienhöhe bzw. der Entscheidung darüber, ob der/die Antragsteller*in überhaupt versicherbar ist, eine entscheidende Rolle.
Allgemein ist das Risiko für eine Versicherung in der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung sehr groß. Schließlich muss die Versicherung unter Umständen für jahrelange Zahlungen einstehen. Nicht zuletzt deshalb ist die Gesundheits- bzw. Risikoprüfung bei Antragstellung für eine solche Versicherung eher streng und die Berufsunfähigkeitsversicherung im preislich höheren Segment beheimatet.
Dennoch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung absolut empfehlenswert, weil nur diese Versicherung jede Art von nach Vertragsschluss eingetretener Berufsunfähigkeit (also unabhängig davon, ob durch Krankheit oder Unfall verursacht) finanziell abzusichern imstande ist.
Gerne sind die BTV Vorsorgeexpert*innen für Sie da, um weitere Fragen bzw. Ihre individuellen Wünsche abzuklären.
Alle Definitionen zu den Finanzbegriffen finden Sie unter folgendem Link.
Weitere wertpapierrechtliche Informationen finden Sie hier.
Diese Marketingmitteilung ist keine individuelle Anlageempfehlung, kein Angebot zur Zeichnung bzw. zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Die jeweiligen Anlegerinformationen bzw. Zeichnungsbedingungen in deutscher Sprache (Basisprospekt, endgültige Bedingungen, Prospekt, KID, vereinfachter Prospekt u. dgl.) sind die einzig verbindlichen Dokumente. Sie erhalten diese bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Stadtforum 1, 6020 Innsbruck.
Ihre aktuellen Cookie Präferenzen erlauben es nicht, reCAPTCHA zu laden, welches, als funktionelles Cookie, für dieses Formular erforderlich ist. Bitte lassen Sie, um das Formular anzuzeigen, die funktionellen Cookies zu.