Aber nicht nur die rasche und diskrete Vermögensweitergabe bringt einen klaren Mehrwert, sondern auch das lebenslange Verfügungsrecht des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin hinsichtlich der begünstigten Person/en. Der/Die Versicherungsnehmer*in kann bis zu seinem/ihrem Ableben jederzeit die bezugsberechtigte/n Person/en ändern, und dies, im Gegensatz etwa zu Änderungen, die beim Notar/bei der Notarin bzgl. einer letztwilligen Verfügung vorgenommen werden, völlig kostenlos.
Rasche finanzielle Zuwendung
Selbstverständlich können Zuwendungen über eine Versicherungslösung auch gegenüber Angehörigen und Erben erfolgen. Vor allem, um diesen für die Dauer des Verlassenschaftsverfahrens (bis zu dessen Beendigung ja grundsätzlich alle Vermögenswerte des Erblassers/der Erblasserin gesperrt sind) eine finanzielle Überbrückung zu bieten, oder auch, um Erben die Bezahlung der Grunderwerbsteuer (die bei jedem Grundstückserwerb, auch über eine Erbschaft, anfällt) zu ermöglichen. Nicht zuletzt können mit solch einer raschen finanziellen Zuwendung auch die Begräbniskosten gedeckt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Option der Weitergabe von geldwertem Vermögen über eine Versicherungslösung für alle Personen interessant ist, die eine individuelle, rasche, kostengünstige und diskrete Vermögensübergabe wünschen. Gerne nehmen sich unsere BTV Expert*innen für Sie, Ihre Fragen und Ihre Vorsorgewünsche Zeit.