Aktionärsstruktur
Welche Eigentümerstruktur passt zu einer Bank, die sich durch Unabhängigkeit, Offenheit und Nähe zu ihren Kund*innen auszeichnet? 1986 entschied sich die BTV, ihre Eigentümerstruktur zu öffnen und den Weg an die Börse zu gehen. Damit entschied sie sich bewusst auch für Transparenz und laufende umfassende Rechtfertigung ihrer Tätigkeit. Nicht zuletzt die sehr ernst genommene Verantwortung gegenüber unseren Aktionär*innen hat die BTV zu einem höchst gewinnbringenden Unternehmen gemacht.
Management
Unabhängig, eigenständig und unternehmerisch – so denken und handeln der BTV Vorstand sowie der BTV Aufsichtsrat.
Finanzkalender
BTV Aktionär*innen finden hier die Termine der Unternehmensveröffentlichungen und wichtigsten Ereignisse.
Wertorientierte Unternehmensführung
Der Österreichische Corporate Governance Kodex schreibt die Grundsätze guter Unternehmensführung fest und wird von Investor*innen als wichtige Orientierungshilfe angesehen. Als österreichische börsenotierte Aktiengesellschaft haben Vorstand und Aufsichtsrat der BTV in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 23.03.2018 einstimmig beschlossen, sich dem Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018 zu verpflichten.
Seit jeher ist es Ziel der BTV, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die Stellung der BTV am Markt kann nicht isoliert betrachtet werden: Als 3 Banken Gruppe sind Oberbank , BKS Bank und BTV in der Öffentlichkeit bekannt – ihre Verantwortung möchten sie umfassend wahrnehmen. So verpflichten sich die drei Banken einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung im Sinne der Corporate-Governance-Grundsätze.
Corporate Governance Bericht und Kodex
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend stellt die BTV einen Corporate-Governance-Bericht auf, in dem insbesondere Abweichungen von C-Regeln des Corporate Governance Kodex jeweils erklärt und begründet werden.
Code of Conduct
Im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung hat die BTV im Code of Conduct ihre Grundhaltung sowie Wertvorstellungen näher beschrieben und legt darin ihre Mindeststandards für ein respektvolles und vertrauensvolles Miteinander fest. Der Code of Conduct ist eine Form der freiwilligen Selbstverpflichtung, sich rechtmäßig und nach ethischen Grundsätzen zu verhalten.
Code of Conduct BTV VIER LÄNDER BANK
Code of Conduct für Lieferanten
Veröffentlichungen gemäß § 65a BWG
Veröffentlichungen gemäß § 65a BWG betreffend Corporate Governance und Vergütung
Vergütungspolitik gemäß §§ 78a und 98a AktG
Am 10. Mai 2023 hat die 105. ordentliche Hauptversammlung der BTV über die Vergütungspolitik für Vorstands- sowie für Aufsichtsratsmitglieder der BTV abgestimmt.
Vergütungsberichte gemäß §§ 78c sowie 98a AktG
Vergütungsbericht gemäß §§ 78c sowie 98a AktG 2023
Am 15. Mai 2024 hat die 106. ordentliche Hauptversammlung der BTV über den Vergütungsbericht für Vorstands- sowie für Aufsichtsratsmitglieder der BTV abgestimmt.
Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats im Rahmen der Vergütungspolitik (§§ 78a und 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form.
Vergütungsbericht gemäß §§ 78c sowie 98a AktG 2022
Am 10. Mai 2023 hat die 105. ordentliche Hauptversammlung der BTV über den Vergütungsbericht für Vorstands- sowie für Aufsichtsratsmitglieder der BTV abgestimmt.
Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats im Rahmen der Vergütungspolitik (§§ 78a und 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form.
Vergütungsbericht gemäß §§ 78c sowie 98a AktG 2021
Am 11. Mai 2022 hat die 104. ordentliche Hauptversammlung der BTV über den Vergütungsbericht für Vorstands- sowie für Aufsichtsratsmitglieder der BTV abgestimmt.
Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats im Rahmen der Vergütungspolitik (§§ 78a und 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form.
Vergütungsbericht gemäß §§ 78c sowie 98a AktG 2020
Am 07. Mai 2021 hat die 103. ordentliche Hauptversammlung der BTV über den Vergütungsbericht für Vorstands- sowie für Aufsichtsratsmitglieder der BTV abgestimmt.
Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats im Rahmen der Vergütungspolitik (§§ 78a und 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form.
Satzung
Satzung
Ansprechpartner Investor Relations
Dr. Reinhard Pircher, M.B.L.-HSG
Bereichsleiter Recht und Beteiligungen
T +43 505 333 – 1500